Hallo anonym,
grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dem Rentenversicherungsträger diese Tatsachen / Hinweise auf Verstöße gegen die gesetzlichen Regelungen (auch anonym) mitzuteilen. Bei Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung kann dann eine Prüfung des Grundanspruchs eingeleitet werden. Sollte sich bestätigen, dass eine Minderung des Leistungsvermögens nicht (mehr) vorliegt, kann das ggf. eine Rentenentziehung nach sich ziehen.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung