Hallo Biene_11321,
handelt es sich denn um eine beitragsfreie Fachschulzeit? Und es wird noch keine Rente bezogen?
Falls ja, wird diese nach aktuellem Recht im Rahmen der Rentenberechnung vorrangig bewertet, d. h. für die Bewertung der vorherliegenden Zeit der Berufsausbildung verbleiben nur noch 1,5 Jahre (bewertet werden insgesamt maximal 3 Jahre).
Dafür gibt es aber eben Entgeltpunkte für die beitragsfreie Zeit der Fachschulausbildung.
Falls nein, verbleibt es bei der Bewertung der 3 Jahre Berufsausbildung.