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Experten-Antwort

Erst erwerbsminderungsrente, dann altersrente,

von Ida01.08.2023 | 20:13
254 Ansichten
9 Antworten
Hallo, bin neu hier. Meine Frage: Ich bekam ab September 09 volle erwerbsminderungsrente, ab 1.1.15 dann altersrente. Habe gelesen, dass hier eine Erhöhung bzw. Einen Ausgleich gibt. Stimmt das. Bin Juni 52 geboren. Vielen Dank schon mal für evtl. Auskunft.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.08.2023 | 08:22

Hallo Ida,

Ihre Frage wurde aus meiner Sicht von "HiergibtsKekse" bereits ausführlich beantwortet. Vielen Dank.

8 Antworten

Abschlägeam 01.08.2023 | 20:22
Der entsprechende § 307i SGB VI, der zum 01.07.2024 in Kraft tritt, sieht auch für Sie einen Zuschlag vor, da Ihre EM-Rente nach dem 31.12.2000 begann und die Altersrente nahtlos daraus folgte. Den Gesetzestext finden Sie z.B. hier: https://datenbank.nwb.de/Dokument/136725_307i/… In Ihrem Fall (Rentenbeginn vor dem 01.07.2014) wären es dann also 7,5 % Zuschlag.
Idaam 01.08.2023 | 20:58
Ida schrieb
Muss ich da einen Antrag stellen ?
Abecky58am 01.08.2023 | 21:01
Nein, das geht automatisch.
Idaam 01.08.2023 | 21:59
Abecky58 schrieb

Nein, das geht automatisch.

Und von welchem Betrag die 7,5 % ??
HiergibtsKekseam 01.08.2023 | 22:01
Diese besondere Erhöhung gibt es nur für EM-Rentner, deren EM-Rente im Zeitraum vom 1.1.2001 bis 31.12.2018 begonnen hat, und alle jetzigen Altersrentner, die davor eine solche EM-Rente bezogen haben. Damit wird zumindest ein teilweiser Ausgleich geschaffen für diese EM-Rentner, weil diese bei der deutlichen Verlängerung der Zurechnungszeiten und damit deutlich höheren EM-Renten ab dem 1.1.2019 nicht berücksichtigt wurden. Bei Beginn von 1.1.2001 bis 30.6.2014 beträgt diese Erhöhung 7,5 Prozent, bei Beginn vom 1.7.2014 bis 31.12.2018 beträgt diese Erhöhung 4,5 Prozent. Das Gesetz dazu ist auch schon beschlossen (§307i, SGB VI). Bei diesen EM-Rentnern wird dabei die Anzahl der persönlichen Entgeltpunkte erhöht. Wer bislang z.B. 30 Entgeltpunkte hatte, hat bei einer Erhöhung von 7,5 Prozent dann 32,25 Entgeltpunkte (30 x 1,075). Vom 1.7.2024 an wird dann seine Rente immer mit dieser neuen höheren Entgeltpunkt-Anzahl berechnet. Die normale Rentenerhöhung für alle Rentner zum Juli 2024 kommt dann natürlich diesen aktuellen oder früheren betroffenen EM-Rentnern ebenfalls zugute, diese bekommen dann also zwei Rentenerhöhungen gleichzeitig zum 1. Juli 2024. Angenommen, die normale Erhöhung für alle beträgt zum 1.7.2024 genau 4 Prozent. Dann erhöht sich die Rente in unserem Beispiel folgendermaßen: 32,25 (Entgeltpunkte nach 7,5 Prozent EM-Erhöhung) x 37,60 (Rentenwert Juli 2023) x 1,04 (Rentenerhöhung 4 Prozent ab 1.Juli 2024). Der Rentner erhält dann also ab Juli 2024 eine monatliche Bruttorente von 1.261,10 Euro. Im Jahr davor hatte er eine Rente von 1.128 Euro (30 x 37,60). Diese doppelte Rentenerhöhung beträgt in unserem Beispiel dann zum Juli 2024 also zusammen 11,8 Prozent.
Knoblocham 02.08.2023 | 06:54
HiergibtsKekse schrieb

Diese besondere Erhöhung gibt es nur für EM-Rentner, deren EM-Rente im Zeitraum vom 1.1.2001 bis 31.12.2018 begonnen hat, und alle jetzigen Altersrentner, die davor eine solche EM-Rente bezogen haben. Damit wird zumindest ein teilweiser Ausgleich geschaffen für diese EM-Rentner, weil diese bei der deutlichen Verlängerung der Zurechnungszeiten und damit deutlich höheren EM-Renten ab dem 1.1.2019 nicht berücksichtigt wurden.

Bei Beginn von 1.1.2001 bis 30.6.2014 beträgt diese Erhöhung 7,5 Prozent, bei Beginn vom 1.7.2014 bis 31.12.2018 beträgt diese Erhöhung 4,5 Prozent.

Das Gesetz dazu ist auch schon beschlossen (§307i, SGB VI).

Bei diesen EM-Rentnern wird dabei die Anzahl der persönlichen Entgeltpunkte erhöht. Wer bislang z.B. 30 Entgeltpunkte hatte, hat bei einer Erhöhung von 7,5 Prozent dann 32,25 Entgeltpunkte (30 x 1,075). Vom 1.7.2024 an wird dann seine Rente immer mit dieser neuen höheren Entgeltpunkt-Anzahl berechnet.

Die normale Rentenerhöhung für alle Rentner zum Juli 2024 kommt dann natürlich diesen aktuellen oder früheren betroffenen EM-Rentnern ebenfalls zugute, diese bekommen dann also zwei Rentenerhöhungen gleichzeitig zum 1. Juli 2024.

Angenommen, die normale Erhöhung für alle beträgt zum 1.7.2024 genau 4 Prozent. Dann erhöht sich die Rente in unserem Beispiel folgendermaßen: 32,25 (Entgeltpunkte nach 7,5 Prozent EM-Erhöhung) x 37,60 (Rentenwert Juli 2023) x 1,04 (Rentenerhöhung 4 Prozent ab 1.Juli 2024). Der Rentner erhält dann also ab Juli 2024 eine monatliche Bruttorente von 1.261,10 Euro.

Im Jahr davor hatte er eine Rente von 1.128 Euro (30 x 37,60). Diese doppelte Rentenerhöhung beträgt in unserem Beispiel dann zum Juli 2024 also zusammen 11,8 Prozent.

Super ausführlich und verständlich erklärt. Vielen Dank.
HiergibtsKekseam 02.08.2023 | 07:33
Ida schrieb

Und von welchem Betrag die 7,5 % ??

Es ist kein Betrag in Euro relevant, sondern es werden Ihre persönlichen Entgeltpunkte (EP), die am 30.6.2024 vorliegen, prozentual erhöht. Hat jemand z.B. bisher 30 EP, dann hat er ab 1.7.2024 und für alle Zukunft eben 32,25 EP bei einer Erhöhung um 7,5 Prozent (30 x 1,075).
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