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Experten-Antwort

Erst Hartz4-Bezug, dann Übergangsgeld möglich ?

von benito6318.01.2017 | 11:15
1517 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen. Folgende Konstellation: Ich bin seit ca. 1 Jahr im H4-Bezug (seit 2012 AU-krank, Lohnfortzahlung, Krankengeld, ausgesteuert, ALG1, abgebrochene LTA, dann H4-Bezug) und immer noch au-krank. Es bestünde die Möglichkeit einer "6-monatigen Kurzausbildung" mit IHK-Zertifikat, welche meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt lt. Jobcenter verbessern würde. Meine Fragen: Kann ich mir "aussuchen" wer der Kostenträger dieser Maßnahme wird (DRV oder JC) ? Wenn DRV, zahlen die dann Übergangsgeld ? Und wenn "ja", in welcher Höhe ? In Höhe des jetzigen H4-Bezuges ? Danke für die Antworten und Einschätzuingen. MfG, bdenito63

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo benito63,

die Durchführung einer Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) wird nur dann vom Rentenversicherungsträger finanziert, wenn der Betreffende für mindestens 15 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung geleistet hat. Ansonsten wäre die Agentur für Arbeit der zuständige Leistungsträger.

Daher ist ein Wahlrecht nicht gegeben.

Inwieweit die von Ihnen angestrebte Ausbildung übernommen wird, wäre nur zu klären, indem Sie einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben stellen und die Entscheidung hierüber abwarten.

Ggfls. wäre auch eine Kontaktaufnahme zu einem Fachberater für Rehabilitation möglich.

Für die Bemessung des Übergangsgeldes im Rahmen einer Teilhabe am Arbeitsleben ist der Tariflohn heranzuziehen, der für den zuletzt ausgeübten Beruf gültig ist.

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7 Antworten

???am 18.01.2017 | 12:38
Aussuchen können Sie Ihren Leistungsträger nicht. Da gibt es entsprechende Regelungen, die beachtet werden müssen. Sollte das ursprüngliche LTA-Verfahren noch laufen, bleibt der damalige Leistungsträger zuständig. Sollte die DRV zuständig sein, wird Übergangsgeld gezahlt. Es berechnet sich aus dem Tariflohn, der heute für Ihren zuletzt ausgeübten Beruf gezahlt wird.
Rentensputnikam 18.01.2017 | 17:45
Sehr geehrter Experte, Ist es nicht so, dass bei Bezug von Arbeitslosengeld II vor einer Reha oder LTA das Jobcenter weiter zählt und kein Übergangsgeld gezahlt wird?
???am 19.01.2017 | 08:18
"Ist es nicht so, dass bei Bezug von Arbeitslosengeld II vor einer Reha oder LTA das Jobcenter weiter zählt und kein Übergangsgeld gezahlt wird?" Nur bei medizinischer Reha. Bei LTA wird Übergangsgeld gezahlt.
Rentensputnikam 19.01.2017 | 09:55
Danke ???!
Klausiam 19.01.2017 | 10:17
Super Rentensputnik! Sie sind an den Zusammenhängen interssiert und höflich. Bester Mann hier im Forum!
Klausiam 19.01.2017 | 19:00
Danke für Ihr Lob. Ich helfe eben wo ich nur kann.
Grinsam 20.01.2017 | 10:01
Oh wie schön der Mann, der mit sich selbst spricht und sich dabei selbst lobt!. Jetzt bin ich Klausi, später dann wieder Rentensputnik. Mal so, mal so. Weiter so. Man gönnt sich ja sonst nichts!
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