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erst Reha,dann Rentenantrag?

von blueblue12.01.2007 | 15:39
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Was ist besser: erst Reha-Antrag oder erst Rentenantrag? Oder Beides gleichzeitig? Was hat mehr Aussicht auf Erfolg? (Ich meine EM-Rente). Danke für Ihre Hilfe.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sie können direkt einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Vor der Entscheidung über Ihren Rentenantrag wird jedoch auch geprüft, ob durch eine Reha-Maßnahme Ihr Leistungsvermögen nicht erhalten werden kann und ggf. zunächst eine Reha-Maßnahme durchgeführt.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo spirelli,

warum Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger zwi Termine des Rentenbeginns zur Wahl stellt, erschließt sich mir auch nicht. Hier kann ich Ihnen nur raten, sich direkt an Ihren Rentenversicherungsträger zu wenden und nach den Gründen zu fragen.

Das die rentenrechtlichen Zeiten nur bis Mitte 2004 berechnet wurden, wird daran liegen, dass zu diesem Zeitpunkt die Erwerbsminderung (Leistungsfall) eingetreten ist. Der Erwerbsminderungsrente werden nur rentenrechtliche Zeiten bis zum Eintritt der maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit zugrundegelegt. Beiträge die nach diesem Zeitpunkt gezahlt werden, gehen aber nicht verloren, sondern werden bei einer sich anschließenden Rente (z.B. Altersrente) berücksichtigt.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Online kann niemand Ihren Gesundheitszustand bzw. die Erfolgsaussichten eines Antrags auf Erwerbsminderungsrente beurteilen.

Wenden Sie sich dazu an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger bzw. an die nächstgelegene Auskunfts und Beratungsstelle, zu finden unter www.ihre-vorsorge.de/service/beratungsstellen - einfach Postleitzahl des Wohnortes eingeben.

MfG

9 Antworten

KSCam 12.01.2007 | 15:58
ja da fragen Sie doch am besten Ihren Arzt. Woher soll ein Forumsteilnehmer denn wissen, ob Ihnen eine REHA was bringt oder ob Sie erwerbsgemindert sind? PS: im übrigen wird beim Rentenantrag geprüft, ob eine Rente durch eine REHA Maßnahme verhindert werden kann. Und umgekehrt wird beim REHA Antrag die Rentensituation berücksichtigt. Es genügt also ein Antrag, den Sie in Absprache mit Ihren Ärzten stellen sollten.
betinaam 12.01.2007 | 16:07
Dazu kann ich aus eigener Erfahrung sagen: Erst REHA, dann Rente. Mich hat man sogar innerhalb vin 5 Jahren 3x zur Reha und 1x in eine ambulante Reha (Tagesklinik) gesandt. Sogr vor dem Sozialgericht wurde nach der 3. Reha nochmals eine Reha vorgeschrieben, die ich leider nicht voll absolvieren konnte, da ich nach 2 Wochen einen totalen Zusammenbruch hatte. Ich schaffte das alles nicht mehr. Da erst bekam ich die Erwerbsminderungsrente.
Gastam 12.01.2007 | 16:39
Hallo Betina, darf ich fragen, um welche Art von Beschwerden es bei Ihnen ging: körperliche oder psychosomatisch/seelische? Gruß
betinaam 12.01.2007 | 17:46
Es handelte sich um körperliche (starke Arthrose Finger u. Daumensattelgelenk, Schmerzpatient, Tinnitus, Hörgeräte, Reizdarm u. -magen) sowie starke Depressionen) betina
bekissam 12.01.2007 | 22:05
Wenn Sie bereits Krankengeld beziehen, sollten Sie prüfen, ob die Rente nicht niedriger ausfällt. Dann sollten Sie erst einmal das Krankengeld beziehen. Die Krankenkasse kann Sie allerdings zur Reha-Antragstellung auffordern. Dann erst müssen Sie mitwirken, da sonst das Krankengeld versagt werden kann. Der Reha-Antrag gilt als Rentenantrag, wenn Reha-Maßnahmen nicht erfolgversprechend sind oder nach deren Durchführung (weiterhin) EM vorliegt. Versäumen Sie nicht, den evtl. erforderlichen Rentenantrag rechtzeitig vor Ablauf des Leitungsanspruchs des Krankengeldes zu stellen! Ggf. lassen Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung kostenlos beraten. Adressen: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
skatam 13.01.2007 | 11:53
herr Geiler hat bestimmt eine Antwort..... bin gespannt skat
Theaam 13.01.2007 | 13:56
Hallo, ich habe auch beide Anträge gleichzeitig gestellt und bekam auch "kurz" danach für beide Anträge die Ablehnung mit folgender Begründung,dass ich für die Reha zu krank sei und für die Rente zu gesund. Das hat mich schon sehr verwundert. Nach eingereichtem Widerspruch bekam ich dann eine Eu-Rente auf Zeit.
spirelliam 24.01.2007 | 23:27
Habe noch eine Frage an Betina.Wurde ihr die EM Rente rückwirkend gezahlt? So wie es in meinem "Fall" sein soll. Hier eine kurze chronologische Darstellung. Ich hatte 2004 eine OP und eine Anschlussheilbehandlung.Bezog dann Krankengeld und wurde von der Kasse aufgefordert 2005 einen Reha Antrag zu stellen.Wurde von der RV abgelehnt. Dann nach Widerspruch Ende 2005 gewährt. Noch wärend der Reha wurde ich von der Krankenkasse ausgesteuert und meldete mich bei der Argentur fÜr Arbeit.(Hatte noch über 1 Jahr Anspruch )Dort wurde ich verpflichtet einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Das tat ich im Febr.2006.Ablehnung des Antrages und mein Widerspruch;dann 2 Gutachteruntersuchungen. Nun habe ich im Januar 2007 die Mitteilung bekommen mich für einen, von zwei zur Wahl stehenden Zeiten für den Rentenbeginn zu entscheiden. Es sind die Daten der Reha Antragstellung 2004 und 2005. 2004 und 2005 habe ich Krankengeld bekommen und seit 2006 bekomme ich Arbeitslosengeld. Rentenrechtliche Zeiten wurden bis Mitte 2004 berechnet. Es wurden doch auch von der Krankenkasse und der Argentur für Arbeit Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt,oder? Meine Frage an den Experten: Wenn ich 2006 den Antrag gestellt habe und er abgelehnt wurde ,wieso soll dann der Rentenbeginn ab dem Tag der Reha Antragstellung ,die auch nur nach Widerspruch gewährt wurde, sein. Das kann ich nicht begreifen. Bin für Ratschläge und Tipps sehr dankbar.
hubiam 23.06.2007 | 10:27
ich bin 1963 geb.,seid 09/06 an lungenkrebs erkrankt.02/07 linker lungen flügel entfernt chemo und das ganze durchgestanden.100% schwerbehindert.ich bin zur zeit in reha.wie soll es nach der reha weiter gehen?kann ich in rente gehen?was und wo soll ich etwas beantragen.meine berechnung zur eu rente hat mir die lva schon zugesand.muss ich bei meinen arbeitgeber kündigen?wie muss der arbeit geber verhalten? danke hubi
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