Hallo spirelli,
warum Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger zwi Termine des Rentenbeginns zur Wahl stellt, erschließt sich mir auch nicht. Hier kann ich Ihnen nur raten, sich direkt an Ihren Rentenversicherungsträger zu wenden und nach den Gründen zu fragen.
Das die rentenrechtlichen Zeiten nur bis Mitte 2004 berechnet wurden, wird daran liegen, dass zu diesem Zeitpunkt die Erwerbsminderung (Leistungsfall) eingetreten ist. Der Erwerbsminderungsrente werden nur rentenrechtliche Zeiten bis zum Eintritt der maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit zugrundegelegt. Beiträge die nach diesem Zeitpunkt gezahlt werden, gehen aber nicht verloren, sondern werden bei einer sich anschließenden Rente (z.B. Altersrente) berücksichtigt.