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erst teil em-rente nun volle em-rente

von Steffi30.09.2009 | 22:27
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hallo zusammen, ab 2006 wurde mir eine teil em-rente bewilligigt. ab 2008 eine volle em-rente. meine frage: nach 9 jahren(wenn ich es richtig gelesen habe) wird die befristete rente in eine unfristete umgewandelt. zählt die zeit, als ich die halbe rente bekam, auch für diesen zeitraum? oder muss man erst 9 jahre volle em-rente erhalten, bis die rente unbefristet wird. ich erhalte keine arbeitsmarktrente. da ich anfang 40 jahre bin, hoffe ich sehr irgendwann wieder zu arbeiten. mein arbeitsverag ruht.(rheuma) frage: könnte man die unbefristete em-rente ablehnen, weil man weiterhin eine befristet rente möchte?? besten dank steffi

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sehr geehrte Steffi,

zunächst müssen wir bestimmte Begriffe unterscheiden: Es gibt Renten wegen voller Erwerbsminderung und Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung. Je nach zu berücksichtigendem Hinzuverdienst werden diese Renten in voller Höhe oder teilweise gezahlt. Aus Ihrer Frage konnte ich nicht eindeutig entnehmen ob Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen, die erst teilweise und nun in voller Höhe gezahlt wird oder ob Sie erst eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und im Anschluss daran eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten haben.

Es ist richtig, dass vom Arbeitsmarkt unabhängige Renten bei Befristung nach 9 Jahren als Dauerrente zu zahlen sind. Die Befristung ist ein Ausdruck dessen, dass man in diesen Fällen noch die Möglichkeit einer Besserung des Leistungsvermögens sieht. Sobald es keine Aussicht auf Besserung mehr gibt, muss die Rente auf Dauer gezahlt werden. Darüberhinaus verbleibt der Rentenversicherung selbstverständlich das Recht in gewissen Abständen zu überprüfen, ob der Gesundheitszustand weiterhin so schlecht ist, dass ein Rentenbezug gerechtfertigt ist. Die Entziehung von einmal gewährten Rentenansprüchen ist grundsätzlich möglich, jedoch nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen mach- und durchsetzbar. Dies ist allerdings nicht Gegenstand der Frage.

Die Neunjahresfrist wird für jede Rente (volle Erwerbsminderung und teilweise Erwerbsminderung) getrennt betrachtet, weil es sich um verschiedene Ansprüche handelt.

Sollten Sie also bereits die gesamte Zeit eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (erst teilweise dann voll) beziehen, läuft die Neunjahresfrist ab Rentenbeginn. Sollten Sie erst eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und danach eine Rente wegen voller Erwerbsminderung haben, läuft die 2. Frist ab Beginn der Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Wenn die Rentenversicherung eine Rente unbefristet gewährt, weil die Neunjahresfrist abgelaufen ist oder weil keine Aussicht auf Besserung besteht gibt es keinen Entscheidungsspielraum, die Rente doch noch zu befristen. Deshalb gibt es auch keine Befristung auf Wunsch. Falls Sie keine Befristung wünschen, müssten Sie der Rentenversicherung durch ärztliche Unterlagen nachweisen, dass sich Ihr Gesundheitszustand noch bessern kann. Das klappt allerdings nur vor Ablauf der Neunjahresfrist. Nach Ablauf der Neunjahresfrist darf eine weitere Befristung nur erfolgen, wenn das Leistungsvermögen sich zwischen 3 bis 6 Stunden täglich bewegt.

4 Antworten

Antwortam 30.09.2009 | 22:59
Auch eine unbefristete EM-Rente ist nicht in Beton gegossen und kann bei verbessertem Gesundheitszustand wegfallen.
Manuelaam 01.10.2009 | 09:50
Die Sorge bei Steffi ist sicherlich, dass bei der Dauerrente der Arbeitsplatz wegfällt und nicht mehr ruht und sie bei einer Heilung ihrer Krankheit dorthin nicht mehr zurückkehren könnte. Ist eine interessante Frage, die vielleicht nur der Experte richtig beantworten kann.
Auskenneram 01.10.2009 | 13:58
teil- und volle EM-Rente sind 2 Paar verschiedene Schuhe und werden zeitlich unterschiedlich betrachtet. Da Sie ja erst seit 2008 voll berentet sind, sollten Sie sich heute nicht die Frage stelllen , was im Jahre 2017 ! mal sein könnte. Bis dahin kann sich an ihrer Gesundheit noch viel ändern. Nach 9 Jahren wird auch nicht automatisch unbefristet berentet sondern nur dann , wenn die gesundheitlichen Einschränkungen DANN noch vorliegen. Liegen diese dann nicht mehr vor, wird ihnen die Rente auch komplett wieder entzogen. Außerdem ist ja gar nicht sicher, das ihre nächster Verlängerungsantrag überhaupt genehmigt wird...... Das ein Arbeitsverhältnis über 9 Jahre ruhend gestellt wird, mag es im öffentlichen Dienst geben - in der privaten Wirtschaft aber sicher nicht ! Auch würde eine unbefristete EM-Rente in der privaten Wirtschaft das Arbeitsverhältnis nicht automatisch beenden. Dazu bedarf es immer einer Kündigung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers oder es wird im gegenseitigen Einvernehmen ein Auflösungsvertrag geschlossen. So einfach still und heinlich endet kein Arbeitsverhältnis.
Manuelaam 02.10.2009 | 14:36
Automatische Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im öffentlichen Dienst bei einer Dauerrente siehe § 33 TVöD.
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