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Experten-Antwort

Erst Vollrente und danach 99 % Teilrente

von Norbert Blum26.10.2022 | 10:34
853 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der Pflege meiner Ehefrau erhalte ich über die gesetzliche Pflegekasse Rentenbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bald werde ich 67 und dann möchte ich natürlich meine gesetzliche Altersrente sowie eine betriebliche Zusatzrente beanspruchen. Von der Zusatzrenten-Kasse erhielt ich die Auskunft, dass Anspruch auf die Zusatzrente nur besteht, wenn ich die gesetzliche Rente für mindestens einen Monat als Vollrente beansprucht wird. Dies löse in der Zusatzversorgung den Versicherungsfall aus und danach könne ich ohne Probleme "nur" eine 99 % Rente beanspruchen. Ich möchte deshalb nur für den ersten Monat, ab dem ich Anspruch darauf habe, eine gesetzliche Altersrente als Vollrente beantragen und im dann folgenden Monat eine 99 % Teilrente, damit die Pflegekasse wieder Rentenbeiträge für mich zahlt. Geht das? Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Norbert Blum,

ein Wechsel zwischen der Vollrente (100 %) und einer Teilrente ist bei einer rechtzeitigen Beantragung jederzeit möglich. Gerne können Sie schon bei der Rentenantragstellung auf die geplante Änderung hinweisen. Wichtig ist die von Ihnen bereits durchgeführte Absprache mit Ihrer Zusatzversorgung.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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12 Antworten

Berndam 26.10.2022 | 19:43
Bitte daraufachten, dass es mittlerweile ein rechtskräftiges Urteil des Bay LSG Az. L 6 R 199/19 vom 14.09.2021 gibt (Revision beim BSG nicht zugelassen), wonach eine Teilrente auch mit einem Prozentsatz von 99,99 % gewährt werden muss.
W°lfgangam 26.10.2022 | 20:22
hmm ...Sie haben den Hintergrund der Frage (DRV /ZVK /Pflege) vollumfänglich verstanden/nicht!!! Gruß w. PS: "@ Experten-Antwort: Wichtig ist die von Ihnen bereits durchgeführte Absprache mit Ihrer Zusatzversorgung." ...das ist nicht 'Absprache', sondern Inhalt der maßgebenden ZVK-Satzung - die auch Sie schlicht nachlesen könnten (Stichwort: 'Tellerrand') ...natürlich entsprechend Ihrer Arbeitsplatzbeschreibung dazu nicht verpflichtet sind, sich mit den rudimentären Altersversorgungen der nicht vereidigten Amöben zu beschäftigen ;-)
Schadeam 26.10.2022 | 22:16
Und solange der Betroffene wegen dieser 99,99% klagt zahlt die Pflegekassen die Beiträge eventuell nicht? Ein Bombengeschäft zu dem der Liebe Bernd rät....
Norbert Blumam 28.10.2022 | 15:13
Vielen Dank für Ihre rasche Antwort. Entschuldigen Sie bitte die Nachfrage, aber sind Sie sicher, ob ich von der Pflegekasse nach dem einmonatigen Bezug einer Vollrente (100 Prozent/Regelaltersrente) über die Pflegekasse aufgrund meiner Pflegetätigkeit wieder Rentenbeiträge für die gesetzliche Rente erhalte? Mir ist (mündlich) mitgeteilt worden, dass man nach dem Bezug einer Vollrente nicht mehr "versicherbar" ist. Aus welchem Gesetz ergibt sich mein Anspruch auf die Beiträge? Mit freundlichen Grüßen
Schadeam 28.10.2022 | 19:06
Was Ihnen da gesagt worden ist, ist leeres Geschwätz. Es geht doch auch bei einer 70 Jährigen die plötzlich den Mann pflegen muss......und die ist schon über 4 Jahre in Regelaltersrente. Nicht jeden Blödsinn muss man glauben
Schadeam 28.10.2022 | 21:50
natürlich wählt die 70 Jährige dann die 99% Teilrente sobald der Mann pflegebedürftig ist....das war doch aus dem Zusammenhang klar zu entnehmen, oder?
Abschlägeam 28.10.2022 | 21:42
Aber nicht bei einer Voll-Regelaltersrente. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/soziale-absicherung-… Auszug: "Die Pflegeversicherung zahlt für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, die wenigstens zehn Stunden verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage eine oder mehrere pflegebedürftige Personen pflegen, Beiträge zur Rentenversicherung, wenn die Pflegeperson regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist. Die Beiträge werden bis zum Bezug einer Vollrente wegen Alters und Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Auch bei Bezug einer Teilrente können Beiträge gezahlt werden. ..." Außerdem auch hier, Seite 24 https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
REnte1am 28.10.2022 | 18:23
Aus SGB VI §5,Abs.4 Nr.1
Abschlägeam 28.10.2022 | 22:11
nöö :-) Also 1. Monat Vollrente (wegen der anderen Rente), in der Zeit Urlaub nehmen und jemand anderen über 'Verhinderungspflege' beauftragen und ab 2. Monat dann 99% Teilrente UND dadurch wieder Versicherungspflicht und die Pflegekasse bezahlt (wieder) Beiträge. https://www.pflege.de/altenpflege/verhinderungspflege/
Abschlägeam 29.10.2022 | 19:48
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Hat keiner gesagt, dass die Pflegetätigkeit aufgegeben werden soll/muss. Da man aber durch die Möglichkeit 'Verhinderungspflege' auch mal 'Urlaub' machen kann, warum also nicht in der Zeit, in der grad keine Rentenbeiträge bezahlt werden. @W°lfgang: Habe nicht nur das mit den 99% durchaus verstanden, sondern auch, was bei der Pflegekasse sonst noch so möglich ist. Hat aber mit 'Rentenrecht' ja nix zu tun, müssen Sie sich also nicht auskennen ;-)
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