Hallo Biber,
es tut uns leid, dass die telefonische Auskunft Ihres Rentenversicherungsträger bei Ihnen zu Irritationen geführt hat. Leider kennen wir Ihren individuellen Fall nicht, so dass wir im Rahmen dieses Forums nur allgemeine Auskünfte erteilen können. Es gilt in der Regel der Grundsatz "Reha vor Rente". Das heißt: Zunächst wird geprüft, ob Ihre Erwerbsfähigkeit durch Rehabilitationsmaßnahmen wieder hergestellt werden kann und Sie danach wieder in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Wenn das nicht nicht möglich ist, wird beurteilt, in welchem zeitlichen Umfang Sie noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Von diesem restlichen Leistungsvermögen hängt ab, ob für Sie eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung in Frage kommt.
Ich würde Ihnen empfehlen, den weiteren Schriftverkehr Ihres Rentenversicherungsträgers abzuwarten. Sie können Ihren Rentenversicherungsträger auch schriftlich kontaktieren mit der Bitte um schriftliche Rückmeldung über den Fortgang des weiteren Verfahrens.
Alles Gute für Sie!
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung