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Erstattung Arbeitgeberanteil Rente

von Kadir Güntürkün02.07.2012 | 10:52
3822 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sehr geehrte Damen und Herren, seit 12/2009 habe ich meinen Wohnsitz in die Türkei verlegt (türkischer Staatsangehöriger). Ich würde gerne wissen, ob ich den Arbeitgeberanteil der Rente erstattet bekomme. Der Arbeitnehmeranteil wurde mir bereits im Juni 2011 rückerstattet. Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.

10 Antworten

Jockelam 02.07.2012 | 11:01
??? Warum sollte Ihnen der Arbeitgeberanteil der Beiträge erstattet werden ??? Den haben Sie doch gar nicht gezahlt !
N48am 02.07.2012 | 11:51
aber mitverdient!!! Der Arbeitgeber hat den nicht zum Spaß oder aus Nächstenliebe mitgegeben oder mitbezahlt. Der Grund für die Nicht-Auszahlung des Arbeitgeberanteils liegt woanders. Eines Tages könnte ja derjenige wieder nach Deutschland kommen und Sozialleistungen kassieren. Dann müßte der Staat doppelt zahlen. Und das will man wohl mit dieser Vorgehensweise verhindern.
???am 03.07.2012 | 15:54
"aber mitverdient!!! Der Arbeitgeber hat den nicht zum Spaß oder aus Nächstenliebe mitgegeben oder mitbezahlt." Wenn Ihre Theorie stimmen würde, müssten die Arbeitnehmer auch für die Arbeitgeberanteile Steuern zahlen. Nur eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen macht daraus keinen Lohn.
Claire Grubeam 03.07.2012 | 19:46
Beiträge werden in der Höhe erstattet, in der die Versicherten sie getragen haben. Der vom Arbeitgeber getragene Beitragsanteil ist somit nicht zu erstatten. § 210 Abs. 3 SGB 6 http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__210.html
N48am 03.07.2012 | 23:19
Zitat von ??? anzeigenausblenden
im rechtlichen bzw. juristischen Sinne haben sie recht, aber nicht in der wirtschaftlichen Betrachtungsweise. Da ist ausschlagebend, das was der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer insgesamt zu zahlen hat, egal wie man das nennt. Diese Zahl ist Grundlage der Wirtschaftlichkeitsüberlegungen des Arbeitgebers.
Jockelam 04.07.2012 | 06:57
Richtig,N48, aber eben genau dieser Arbeitgeber hat sich entschlossen in Deutschland seine Zelte aufzuschlagen. Genau wie Sie oder ich. Und in Deutschland beruht die gesetzl. Rentenversicherung nunmal auf dem Solidaritätsprinzip.
N48am 04.07.2012 | 11:54
Richtig Jockel. Wenn ich allerdings mir ansehe, was alles früher für versicherungsfremde Leistungen aus der Rentenversicherung finanziert wurden und zu wessen lasten, muß ich allerdings sagen, daß es mit der Solidarität nicht weit her ist oder eine sehr einseitige Solidarität war.
N48am 04.07.2012 | 11:54
Richtig Jockel. Wenn ich allerdings mir ansehe, was alles früher für versicherungsfremde Leistungen aus der Rentenversicherung finanziert wurden und zu wessen lasten, muß ich allerdings sagen, daß es mit der Solidarität nicht weit her ist oder eine sehr einseitige Solidarität war.
Sozialrechtleram 04.07.2012 | 13:12
Zitat von N48 anzeigenausblenden
Richtig,N48, aber eben genau dieser Arbeitgeber hat sich entschlossen in Deutschland seine Zelte aufzuschlagen. Genau wie Sie oder ich. Und in Deutschland beruht die gesetzl. Rentenversicherung nunmal auf dem Solidaritätsprinzip.
Richtig Jockel. Wenn ich allerdings mir ansehe, was alles früher für versicherungsfremde Leistungen aus der Rentenversicherung finanziert wurden und zu wessen lasten, muß ich allerdings sagen, daß es mit der Solidarität nicht weit her ist oder eine sehr einseitige Solidarität war.
Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum und keine Bühne für politische Meinungsäußerungen -
N48am 04.07.2012 | 14:06
Zitat von Sozialrechtler anzeigenausblenden
Richtig Jockel. Wenn ich allerdings mir ansehe, was alles früher für versicherungsfremde Leistungen aus der Rentenversicherung finanziert wurden und zu wessen lasten, muß ich allerdings sagen, daß es mit der Solidarität nicht weit her ist oder eine sehr einseitige Solidarität war.
Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum und keine Bühne für politische Meinungsäußerungen -
Richtig Sozialheuchler äh Sozialrechtler, allerdings sollte man nicht einfach alles Unangenehme ausblenden, wenn es um Tatsachen geht.
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