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Experten-Antwort

Erstattung Beamter

von neo19127.01.2014 | 18:41
1381 Ansichten
6 Antworten
Hallo, ich bin zur Zeit Beamter auf Probe und werde wahrscheinlich noch dieses Jahr auf Lebenszeit verbeamtet. Vor meiner Verbeamtung war ich als Angestellter tätig. Ich habe insgesamt mehr als 60 Monate (77 Monate laut Aussage bfa) in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt. Allerdings wurden Zeiten der geringfügigen Beschäftigung und Zeiten der beruflichen Ausbildung (Reiseverkehrskaufmann) angerechnet. Nun zur Frage: Ich habe gelesen, dass Zeiten der Ausbildung nicht mit berechnet werden. Somit würde ich unter die 60 Monate fallen. Wäre dann ein Erstattung grundsätzlich möglich? Ich möchte mir das eingezahlte Geld unbedingt erstatten lassen. Gibt es keinen anderen Weg an das Geld ranzukommen? Hier nochmal ein paar Daten: 06.98 - 02.99 Arbeiter 02.99- 01.02 berufliche Ausbildung 01.02- 08.02 arbeitslos 07.04- 30.09 Angestellter 01.05- 30.06 geringfügige Beschäftigung 10.08.- 01.10 Angestellter Lehrer danach _Referendariat_ 02.12 - 05.12 Angestellter als Lehrer seit 06.12 Beamter Vielen Dank für die Antworten

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.01.2014 | 11:27

Hallo neo191,

ich gehe davon aus, dass es sich bei Ihrer beruflichen Ausbildung um eine ganz normale Lehre gehandelt hat. Falls dies stimmt, dann hat während dieser Zeit Versicherungspflicht in der Rentenversicherung bestanden, d. h. dieser Zeitraum zählt auch zu den 60 Monaten.

Nachdem Sie somit die Wartezeit von 60 Monaten erfüllt haben, können Sie sich die Rentenversicherungsbeiträge nicht erstatten lassen.

Sie bekommen aus diesen Beiträgen später eine Altersrente (vermutlich mit 67).

5 Antworten

neo191am 27.01.2014 | 19:14
Hatte ein Tippfehler! 06.98 - 02.99 Arbeiter 02.99- 01.02 berufliche Ausbildung 01.02- 08.02 arbeitslos 07.04- 09.04 Angestellter 01.05- 30.06 geringfügige Beschäftigung 10.08.- 01.10 Angestellter Lehrer danach _Referendariat_ 02.12 - 05.12 Angestellter als Lehrer seit 06.12 Beamter
W*lfgangam 27.01.2014 | 20:34
neo191 schrieb

Hatte ein Tippfehler!

06.98 - 02.99 Arbeiter

02.99- 01.02 berufliche Ausbildung

01.02- 08.02 arbeitslos

07.04- 09.04 Angestellter

01.05- 30.06 geringfügige Beschäftigung

10.08.- 01.10 Angestellter Lehrer

danach _Referendariat_

02.12 - 05.12 Angestellter als Lehrer

seit 06.12 Beamter

Hallo neo191, sobald die Mindestwartezeit (Mindestversicherungszeit) von 60 Monaten erreicht ist, ist eine Beitragserstattung nicht mehr möglich. Es besteht ein Anspruch auf Regelaltersrente und die Möglichkeit sich auch als Beamter freiwillig (weiter) zu versichern. Das Letztere - die freiwillige Versicherungsoption - schließt die Beitragserstattung per Gesetz als. Als Beamter können Sie später mal wählen, ob Sie die volle Rente haben möchten/ohne Anrechnung auf die Pension, dann gehen die für die Pension ggf. auch zählbaren Rentenzeiten verloren. Bei Erreichen des Höchstversorgungssatzes in der Pension können Sie drauf verzichten und erhalten (zusätzlich) die Rente. Wie gesagt, zz. geht nichts, die Zeit später bleibt abzuwarten. Gruß w.
Nachgefragtam 27.01.2014 | 23:57
Wieder einmal so ein Beamter, der absolut kein Interesse daran hat sich an der deutschen Solidargemeinschaft zu beteiligen. Deutsche Beamte scheinen krankhaft egoman zu sein...........
Nachgefragtam 28.01.2014 | 00:00
Ach überlesen, L E H R E R ! Das sagt wieder einmal alles................
Nachgefragtam 28.01.2014 | 00:04
Und Ihr nächstes Ziel um die Gemeinschaft zu schädigen ? Klar, Ihre Frühpensionierung ! Warum lässt sich der deutsche Steuerzahler das nur gefallen ?
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