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Erstattung Beiträge bei kurzer Versicherungsdauer

von KHWinkler01.08.2009 | 18:24
759 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Eine meiner Mandantinnen übernimmt ab Herbst die pschologische Praxis ihrer Eltern. Dem neu gegründeten Versorgungswerk ist sie nicht beigetreten, sie hat aus der Angestelltentätigkeit nach dem Studium insgesamt 50 Pflichtbeiträge in die GRV gezahlt, Aussicht auf weitere Beiträge in späterer Zeit besteht nicht. Welche Möglichkeiten und Antragswege für eine Rückerstattung der Beiträge gibt es in einem solchen Fall?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo "KHWinkler",

eine Beitragserstattung kommt u.a. nicht für Personen in Betracht, die das Recht zur freiwilligen Versicherung haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Deutsche Rentenversicherung

2 Antworten

Santanderam 02.08.2009 | 09:10
NEIN, wenn sie deutscher Staatsbürger oder kein Beamter sind !! Warum auch. Irgend wann in 30 oder 40 Jahren kommen dann in diesem Forum wieder diese Fragen: Kann ich in das Sozialsystem zurückkehren ( Krankenversicherung, Rentenversicherung ) es hat leider nicht so geklappt wie ich mir das vorgestellt habe.
Unbekanntam 02.08.2009 | 12:11
Hallo KHWinkler, ein Austritt ist nicht mögich, da Sie nicht bereit ist in ein Versorgungssystem reinzugehen. Überlegen Sie mal logisch. Wenn jeder aus dem System ausscheiden könnte nach Lust und Laune, wo das hinführen würde?
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