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Experten-Antwort

Erstattung Fahrtkosten zur Kurklinik

von Frau Meißner06.08.2024 | 12:50
210 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, von meiner Krankenkasse wurde mir eine Kurklinik genehmigt, die 600 km von meinem Wohnort entfernt ist. Jedoch wurde ich in dem Schreiben der Krankenkasse darauf hingewiesen, dass ich nur die Fahrtkosten zu der Klinik erstattet bekomme, die die Krankenkasse für mich ausgesucht hätte. Ist das richtig oder habe ich Anspruch auf die volle Erstattung meiner Fahrtkosten für die Hin- und Rückreise? Wenn ja, auf welche gesetzliche Regelung kann ich mich berufen? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Meißner

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrte Frau Meißner,

 

da Ihnen die Krankenkasse die Reha/Kur genehmigt hat, wenden Sie sich mit Ihrer Frage bitte an Ihre Krankenkasse. Dieses Forum betrifft die Rentenversicherung.

 

mit freundlichen Grüßen

 

Expertenteam

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Du meine Güteam 06.08.2024 | 12:56
Ihre KRANKENkasse hat eine Klinik ausgesucht und Sie fragen die RENTENversicherung zu den Bedingungen einer Fahrtkostenerstattung. Suche den Fehler.
Schadeam 06.08.2024 | 12:58
Wenn die Kasse Sie zur Kur schickt,beantwortet die DRV sicher nicht die Frage zum Fahrgeld. Das soll Ihnen die Kasse erklären. Oder fragen Sie auch beim Bäcker wie man Haare schneidet?
Besseram 06.08.2024 | 13:01
Anonymam 07.08.2024 | 05:31
Und wieso Fragen Sie in einem Rentenforum fragen zum Krankenkassenrecht? Sie fragen doch auch nicht Orthopäden zu gynakologischen Fragen.
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