Hallo Jogi,
Sie werden im Rentenalter zwei Renten erhalten eine deutsche Rente (aus den Beitragszeiten in Deutschland) und eine französische Rente (aus den Beitragszeiten in Frankreich). Zur Erfüllung der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen werden die Zeiten aus beiden Ländern zusammengerechnet.
Wir empfehlen ggf. einen Termin für unsere internationalen Beratungstagen für Frankreich zu besuchen. Entsprechende Hinweise finden Sie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de im Teil Services, unter Punkt Beratungsstelle finden, in der Rubrik internationale Beratungstage, hier Frankreich. Zu diesen Terminen kommen Experten der ausländischen Rentenversicherungsträger aus dem jeweiligen Land und beraten zu den dortigen Anspüchen.