Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Erstattung von Beiträgen

von Jogi10.09.2017 | 18:43
492 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag Ich habe eine Französische frau und möchte nun zu ihr nach frankreich umziehen. Meine Frage ist nun , kann ich meine Rentenzahlungen auszahlen lassen und in Frankreich in die Rentenkasse einzahlen,damit ich in den letzten 15 Jahren eine höhere gesamt summe zusammen bekommen kann.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.09.2017 | 12:27

Hallo Jogi,

Sie werden im Rentenalter zwei Renten erhalten eine deutsche Rente (aus den Beitragszeiten in Deutschland) und eine französische Rente (aus den Beitragszeiten in Frankreich). Zur Erfüllung der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen werden die Zeiten aus beiden Ländern zusammengerechnet.

Wir empfehlen ggf. einen Termin für unsere internationalen Beratungstagen für Frankreich zu besuchen. Entsprechende Hinweise finden Sie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de im Teil Services, unter Punkt Beratungsstelle finden, in der Rubrik internationale Beratungstage, hier Frankreich. Zu diesen Terminen kommen Experten der ausländischen Rentenversicherungsträger aus dem jeweiligen Land und beraten zu den dortigen Anspüchen.

3 Antworten

Jogiam 10.09.2017 | 19:10
Ich habe mehrere Jahre in Frankreich gearbeitet. Wie wirkt sich diese Zeit auf meinen deutschen Rentenanspruch aus? Sie werden vom Europarecht erfasst. Haben Sie die Voraussetzungen für den deutschen Rentenanspruch allein mit deutschen Versicherungszeiten nicht erfüllt, werden alle in den Mitgliedstaaten zurückgelegten Versicherungszeiten zusammengerechnet. Vorausgesetzt, die Zeiten entfallen nicht auf die gleiche Zeit. Durch die Zusammenrechnung können erforderliche Wartezeiten oder Mindestbeitragszeiten (auch die französischen) erfüllt werden. danke habe etwas darüber gefunden.
Fastrentneram 11.09.2017 | 05:51
Falls Sie in Deutschland mindestens 60 Monate mit Beitragszeiten haben, ist eine Erstattung nicht möglich und Sie werden im Rentenalter eine deutsche und eine französische Rente erhalten!
Erklärbäram 11.09.2017 | 08:11
Guten Morgen.... Fastrentner - Fast Richtig. Als Bürger eines EU-Mitgliedsstaates ist es nicht möglich sich die Beiträge erstatten zu lassen, da man als EU-Bürger immer berechtigt ist freiwillige Beiträge zur deutschen RV zu zahlen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026