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Erstattung von Beiträgen, Arbeitgeber insolvent/existiert nicht mehr

von magges26.10.2008 | 22:39
1082 Ansichten
2 Antworten
Sehr geehrte Experten, ich habe während meines Studiums als Werkstudent gearbeitet. Mein Arbeitgeber hat während der zweijährigen Beschäftigung regelmässig Rentenversicherung abgeführt und den Arbeitnehmeranteil von meinem Gehalt abgezogen. Ich habe nun festgestellt, dass diese Beiträge nicht hätten bezahlt werden müssen und möchte den entsprechenden Betrag zurückfordern. Auf den Formularen muss aber auch der Arbeitgeber einige Dinge ausfüllen. Mein damaliger Arbeitgeber existiert aber nicht mehr. Kann ich die Beiträge trotzdem zurückfordern? Vielen Dank für Ihre Auskünfte!

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 27.10.2008 | 14:22

Sehr geehrte/r "magges",

für die Erstattung von "zu Unrecht" gezahlten Beiträgen ist grundsätzlich die Beitragseinzugsstelle (Krankenkasse) zuständig. Dort liegen auch die Informationen über die gezahlten Beiträge (Arbeitgeber, Höhe der Beiträge und Dauer) vor.

Ihre Rückforderung ist nicht von der Existenz des Arbeitgebers abhängig.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Deutsche Rentenversicherung

1 Antworten

Birdieam 27.10.2008 | 11:07
Klar können Sie. Aber wie kommen Sie auf die Idee, dass Sie versicherungsfrei in der RV waren?
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