Hallo Blondy,
grundsätzlich können anstelle der Reisekosten für eine Familienheimfahrt auch die Reisekosten für die Fahrt je eines Angehörigen der Versicherten vom Wohnort/Aufenthaltsort des Versicherten zur Rehabilitationseinrichtung und zurück übernommen werden. Für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gilt dies, soweit keine ärztlichen Bedenken dem Besuch durch den Angehörigen entgegenstehen.
Hinsichtlich der konkreten Prüfung eines möglichen Anspruchs auf Erstattung der Kosten für Besuchsfahrten von Angehörigen bitte ich Sie, sich direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.
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