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Experten-Antwort

Erstattung? Welche Beiträge?

von Fraya04.07.2019 | 13:51
100 Ansichten
10 Antworten

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Ich bin Gesellschafter mit 50% Anteilen an einer GmbH. Die anderen 50% hat der Geschäftsführer. Ich bin mitarbeitender Gesellschafter und mache die Büroarbeit. Nebenbei bin ich bei einer Firma geringfügig auf 450€ Basis als Schweißaufsicht angestellt und bei einer weiteren mit 500€/Monat. Die GmbH wurde im August 2017 gegründet und ich bin seit dem 01.01.2018 angestellt und zahle dort SV-Beiträge. Vorher war ich bei einer anderen Firma angestellt, dort aber keinerlei Gesellschafter. Ich bin freiwillig gesetzlich versichert und habe 4 Kinder. (2010, 2012, und 2x 2016). Was kommt auf mich zu?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.07.2019 | 14:17

9 Antworten

WasneFrageam 04.07.2019 | 14:04
Viel Arbeit bis die kleinen groß sind. Oder was war noch mal die Frage?!
W°lfgangam 04.07.2019 | 19:14
Hallo Fraya, meinen Sie im Zusammenhang mit Ihrem Betreff die Erstattung von zu viel gezahlten KV/PV-Beiträgen - in Summe oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze dieser Systeme? Falls ja, müssten Sie das mit Ihrer gesetzlichen KV/PV zuerst selbst klären – was grundsätzlich auch für alle anderen zu viel gezahlten SV-Beiträge gilt. Ggf. nutzen Sie diesen Vordruck der DRV, falls es da keine 'Verständigung' gibt: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de/Inhalt/5_Serv… Gruß w.
Frayaam 05.07.2019 | 08:57
Ich möchte wissen, ab wann ich welche Beiträge erstattet bekomme und ob überhaupt. Ich möchte mich nicht privat versichern, da ich freiwillig gesetzlich versichert bin und die Kinder da kostenlos mitversichert sind. Da ich mehr verdiene als mein privat versicherter Mann. Mir geht es darum, dass ich als mitarbeitender Anteilseigner von 50% meinen Status prüfen lasse und da wahrscheinlich eine Befreiung entschiede wird. Bekomme ich nur die Beitäge seit Firmengründung wieder oder alle jemals gezahlten Beiträge? Gibt es Wartezeiten oder sonstige Fristen? Im Netz gibt es viele Urteile, die alle irgendwie nicht auf mich passen und im Umkreis von 30km hab ich keine Beratungsstelle. PS. Meine Kinder sind keine Arbeit, sondern eine Bereicherung. Und ich hab sie nur erwähnt, weil ich nicht weiß, ob es eine Rolle bei irgendeiner Entscheidung spielt.
Frayaam 05.07.2019 | 09:39
mia gebbet nix.
Wie bitte? Was heißt das?
Grokoam 05.07.2019 | 09:42
Wie bitte? Was heißt das?
Es gibt kein Geld für Dich!
Frayaam 05.07.2019 | 11:03
mia gebbet nix.
Wie bitte? Was heißt das?
Es gibt kein Geld für Dich!
Haben Sie eine Begründung?
Valzuun am 05.07.2019 | 11:24
Hat er nicht. Der will nur spielen. Im Grundsatz gilt: Derjenige der Beiträge zu Unrecht gezahlt hat, bekommt (genau diese) zurück. Allerdings gibt es bei dem Thema auch Ausnahmen/ Besonderheiten, die den Rahmen dieses Forums sprengen dürften (Fristen, Leistungsbezug, Betriebsprüfung, Wahlrechte). So das es eventuell sinnvoll ist auch mehr als 30 km zu fahren. Es könnte sich dein, dass gar nicht die Rentenversicherung sondern die Einzugsstelle (gesetzliche Krankenkasse) zuständig ist. Allerdings empfehle ich die Entscheidung abzuwarten, da es vorher noch zu viele „wäre, könnte, wenn“ gibt.
Frayaam 05.07.2019 | 13:33
Okay. Ich habe da angerufen und nach dem Bearbeitungsstand gefragt. Der Bescheid geht heute raus. Und ich habe für nächste Woche einen Termin bei der Beratungsstelle in 30km gemacht. Ich nehm einfach alles mögliche mit. GmbH-Unterlagen Lohnzettel Rentenstandsbenachrichtigungen (kam letztens erst aktuell) Was wäre noch wichtig?
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