Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Erstattungsanspruch Agentur für Arbeit

von Marc23.07.2019 | 16:00
169 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, mir wurde eine Teilerwerbsminderungsrente (alte BU, da vor 1961 geboren) zugesprochen, rückwirkend für 2 Jahre. In dieser Zeit habe ich ALG1 erhalten. Findet jetzt hierzu eine Rückerstattung von ALG1 durch die Rentenversicherung an die AfA statt ? Heisst im Umkehrschluss das ich die Teilerwerbsminderungsrente auch nicht rückwirkend erhalte ? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Arbeitslosengeld I ist auf die Rente wegen Erwerbsminderung bei BU als Hinzuverdienst anzurechen.

Hierbei wird das Bemessungsentgelt der Agentur für Arbeit zugrundegelegt. Die Hinzuverdienstgrenzen sind individuell berechnet.

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, wie sich die Sachlage bei Ihnen persönlich darstellt, wenden Sie sich gerne an Ihren zuständigen Sachbearbeiter.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

senf-dazuam 23.07.2019 | 16:42
Für die Zeit, in der jetzt die EM-Rente gezahlt wird, und in der schon andere Leistungen bezogen wurden, wird nun eine Rückerstattung durch die DRV an den anderen Leistungsträger erfolgen. Wenn die Rente größer ist als die Leistung vorher, dann wird (für die Vergangenheit!) nur der übersteigende Teil an Sie als Rente ausgezahlt, wenn die Rente kleiner ist, hat der andere Leistungsträger halt nur eine Teilerstattung seiner Kosten ... Sie erhalten nun die Rente und ggf. eben für die Vergangenheit (in der Sie ja auch schon Leistungen bezogen haben) noch etwas mehr ...
egal (der Erste)am 23.07.2019 | 17:47
Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit wird das zeitgleich gezahlte Arbeitslosengeld als Hinzuverdienst berücksichtigt. Dabei wird nicht das Arbeitslosengeld selbst, sondern das seiner Bemessung zugrundeliegende Entgelt, berücksichtigt. Da die Hinzuverdienstgrenze bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung jedoch relativ hoch ist und sich das seit 2 Jahren geltende Recht bezüglich des Hinzuverdienstes auch bei dieser Rentenart durchaus positiv auswirkt, ist die Chance, dass Sie beide Leistungen (zumindest teilweise) nebeneinander erhalten werden, ziemlich groß. Ein Erstattungsanspruch der Agentur für Arbeit besteht jedenfalls nicht!
senf-dazuam 24.07.2019 | 09:00
Ok, die "teilweise" EM-Rente macht dann anscheinend den Unterschied. Bei teilweiser EM-stehen Sie nach wie vor dem Arbeitsmarkt (wenn auch eingeschränkt) zur Verfügung und ein Arbeitslosengeld ist daher immer noch möglich. Anders bei voller EM ... Siehe auch https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Auf Seite 22 steht dazu: "Zusammentreffen von Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung mit Arbeitslosengeld Trifft eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung mit Arbeitslosengeld zusammen, wird das für denselben Zeitraum geleisteten Arbeitslosengeld in Höhe der Bemessungsgrundlage nach § 96 a SGB VI bei der Prüfung der Hinzuverdienstgrenze als Einkommen berücksichtigt (vergleiche Studientext 22 „Zusammentreffen von Rente und Einkommen“). Ein Erstattungsanspruch der Bundesagentur für Arbeit entsteht somit nicht."
Miniam 24.07.2019 | 13:01
Ich habe eine Frage zur Erläuterung des Experten, wie läuft denn da die Berechnung? Das Bemessungsentgelt ist doch höher als der Betrag ALG 1 der ausbezahlt wird. Wird die Brutto oder die Netto Rente dem gegenüber gestellt? Wie berechnet sich das? Was bekommt die AfA zurück?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026