Arbeitslosengeld I ist auf die Rente wegen Erwerbsminderung bei BU als Hinzuverdienst anzurechen.
Hierbei wird das Bemessungsentgelt der Agentur für Arbeit zugrundegelegt. Die Hinzuverdienstgrenzen sind individuell berechnet.
Wenn Sie weitere Informationen wünschen, wie sich die Sachlage bei Ihnen persönlich darstellt, wenden Sie sich gerne an Ihren zuständigen Sachbearbeiter.