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Experten-Antwort

Erstattungsanspruch Arbeitgeber

von Scary23.05.2012 | 20:13
3409 Ansichten
7 Antworten
Hallo, habe letztes Jahr 9-12/2011 Krankengeld von der Krankenkasse erhalten und parallel von meinem Arbeitgeber einen Krankengeldzuschuss. Die teilweise EU-Rente wurde bewilligt 9/2011-9/2012. Erstattungsansprüche hat die Krankenkasse und mein Arbeitgeber gestellt. Rentenauszahlung an mich erst ab 4/2012. Inwieweit greift der Erstattungsanspruch meines Arbeitgebers? Im Bescheid der DRV wird auch die Nachzahlung 1-3/2012 nicht an mich ausgezahlt. Seit 1/2012 arbeite ich Teilzeit und erhalte nur das Gehalt. Greift der Erstattungsanspruch des Arbeitgebers dann die EU-Rente 1-3/2012 wo ich Gehalt erhalte und erhalte ich aus diesem Grund diese Nachzahlung nicht? Vielen Dank für eine Auskunft. Scary

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 24.05.2012 | 10:39

Sehr geehrte/r Frau/Herr Scary,

aus Ihren Darstellungen lässt sich nicht herauslesen, ob Sie bereits eine Nachzahlungsabrechnung Ihrer Rentenversicherung erhalten haben.

Sobald die Erstattungsansprüche der entsprechenden Stellen bedient wurden, erhalten Sie eine Mitteilung zur Nachzahlungsabrechnung. Aus dieser können Sie ganz genau ersehen, wer für welchen Zeitraum, welche Beträge erhalten hat. Damit müsste sich auch Ihre Frage nach der Rentenzahlung von 01 – 03/2012 beantworten lassen. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, direkt bei der zuständigen Sachbearbeitung nachzufragen.

Experten-Antwortam 29.05.2012 | 09:54

Hallo Scary, ich rate Ihnen die nächstgelegene Beratungsstelle der Rentenversicherung aufzusuchen, damit ein Mitarbeiter diese Unstimmigkeiten gemeinsam mit Ihnen und der Sachbearbeitung klären kann. Diese finden Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung im Bereich „Beratungsstellensuche“ unter Angabe Ihrer Postleitzahl. Manchmal lässt sich leider nicht genau klären, wann ein Schreiben der Rentenversicherung das Haus tatsächlich verlassen hat (masch. externer Versand) und die Abläufe bei der Deutschen Post können nicht immer nachvollzogen werden.

5 Antworten

Chrisam 23.05.2012 | 21:00
Wenn Sie im öffentlichen Dienst sind, heißt es im Tarifvertrag, dass der Arbeitgeber den KG-Zuschuss zurückfordern kann (bei anderen Tarifverträgen müssen Sie nachsehen). Ich hatte mich deswegen beim Personalamt erkundigt: Er tut es auch, wenn nicht aus der Nachzahlung, dann von Ihnen. Krankenkasse kann nur Geld aus der Nachzahlung erhalten, nicht von Ihnen.
Scaryam 23.05.2012 | 21:07
Ich bin nicht im öffentlichen Dienst und der Krankengeldzuschuss 9-12/2011 wird auch vom Arbeitgeber zurückgefordert. Lt. Tarifvertrag. Aber ich verstehe halt nicht, warum ich die Rente 1-3/2012 nicht nachgezahlt bekomme. Kann der Arbeitgeber außer den Krankengeldzuschuss zurückzufordern auch noch zusätzlich Erstattungsansprüche geltend machen? MfG Scary
Chrisam 23.05.2012 | 22:11
Warum keine Nachzahlung? Meist, weil die Krankenkasse erst das Geld für den Zeitraum zurückholt, in dem sich gezahltes Krankengeld und Rente überschnitten haben. Übrig bleibt da in den meisten Fällen nichts.
Scaryam 24.05.2012 | 05:18
Für mich ist wichtig, ob mir Rente, die in einen Zeitraum fällt (1-3/2012) wo ich regulär wieder arbeite und keinerlei sonstigen Zahlungen erhalten habe, seitens Arbeitgeber durch Erstattungsanspruch nicht ausgezahlt werden kann. Krankenkasse macht bis 23.12.2011 geltend - verstehe ich. Arbeitgeber fordert Krankengeldzuschuss 9-12/2011 zurück - verstehe ich. Aber was ist mit 1-3/2012?? Ich arbeite seit 1/2012 wieder, erhalte normal Gehalt und "grundsätzlich die Rente". Die mir aber auf Grund Erstattungsanspruch nicht ab 1/2012 nachgezahlt wird, sondern ich erhalte also erst ab 4/2012 die Rente. Danke nochmal im voraus für die Mühe. Scary
Scaryam 27.05.2012 | 08:25
Ich habe Ende März ein Schreiben der DRV erhalten, auf dem angekreuzt stand : Ein Rentennachzahlungsbetrag steht Ihnen nicht mehr zur Verfügung. In der letzten Woche hat die DRV nicht, wie angekündigt, Dienstag den Sovd zwecks Klärung zurückgerufen – auch bis dato immer noch nicht, lt. Telefonat mit der Krankenkasse, sei nun auf einmal mein Vorgang noch nicht abgeschlossen. Lt. Telefonat mit der DRV am Donnerstag, sei ein Schreiben an mich unterwegs. Leider war auch dieses Donnerstag, Freitag, Samstag nicht im Briefkasten. Ich fasse für mich zusammen. Die Ratschläge mit der DRV zu sprechen nutzen nichts, emails zu schreiben nutzt nichts, den sovd einschalten nutzt auch nichts. Ich habe keine Rentennachzahlung erhalten und Mitte Mai auch kein Gehalt wegen der Rückforderung meines Arbeitgebers. Reserven auf Grund langer Erkrankung habe ich nicht. Ob sich jemand nur annähernd vorstellen kann, wie das einen Menschen psychisch noch schwerer krank macht…..ich finde, dass muss hier mal Erwähnung finden.
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