Beim Zusammentreffen von Rente wegen voller Erwerbsminderung mit Arbeitslosengeld ruht das Arbeitslosengeld. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Bewilligung von Rente wegen voller Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung ruht erst ab Beginn der laufenden Zahlung ruht. Der Bundesagentur für Arbeit wird jedoch für den Nachzahlungszeitraum ein Erstattungsanspruch eingeräumt. Diesen Passus aus Ihrem Rentenbescheid haben Sie in Ihrer Frage abgebildet. Mit der Rentenbewilligung entsteht somit ein Erstattungsanspruch der Arbeitsverwaltung. Dieses Erstattungsanspruch stimmen die Agentur für Arbeit und die Deutsche Rentenversicherung untereinander ab. Nachteile entstehen Ihnen dadurch nicht.