Hallo Herr Prinz,
Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen und Ihre Fragen individuell zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Die Verrechnung erfolgt direkt zwischen Krankenkasse und DRV. Und die machen das schon korrekt, ist dort Standard.
Sie haben damit gar nichts zu tun.
Die Entgeltpunkte, die die Krankenkasse für Sie mit dem Krankengeld gezahlt hat, bleiben Ihnen auch erhalten.
Sollte das Krankengeld höher gewesen sein als die EM-Rente (was meistens der Fall ist), dann müssen Sie trotzdem nichts an die Krankenkasse zurückzahlen.
Wenn Sie nach erfolgter Abrechnung Zweifel am Ergebnis haben, können Sie ja dann ggf. Widerspruch gegen die Berechnung einlegen.
Die KK macht den Erstattungsanspruch in Höhe des NETTO-Krankengeldes geltend. Sie habe da was falsch verstanden.
Die Krankenkasse macht einen Anspruch auf die Nettorente geltend. KV und PV vom KG wird erstattet
Die Krankenkasse macht einen Anspruch auf die Nettorente geltend. KV und PV vom KG wird erstattet
Die Krankenkasse macht einen Anspruch auf die Nettorente geltend. KV und PV vom KG wird erstattet
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