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Experten-Antwort

Erstbezug Regelaltersrente

von Willi Wagner08.12.2015 | 00:02
1399 Ansichten
3 Antworten

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hallo zusammen, zum 30.6 werde ich aus meinem beschäftigungsverhältnis (kfm angestellter) heraus in altersrente (zum 1.7) gehen. um den zeitlichen wie finanziellen übergang zu meistern werde ich den rentenantrag im april '16 stellen. Im monat mai erwarte ich noch sonderzahlungen; mein versichertenkonto ist geklärt. nun meine fragen: 1. wie kann ich sicherstellen, das zur rentenberechnung auch die letzten 6 monate (auch die sonderzahlungen) in die rentenberechnung einfliessen? 2. wenn ich der sogenannten "hochrechnung" zustimme werden die letzten 6 monate (1.1 - 30.6) nicht in die berechnung der altersrente einbezogen - erfolgt eine nachberechnung? will heißen "richtigstellung" der altersrente, rentenbescheid und nachzahlung? wer muss das beantragen? 3. zur ermittlung der betriebsrente wird der rentenbescheid benötigt. wie wirkt sich obige sachlage aus? für Ihren sachkunden rat bin ich Ihnen sehr dankbar. viele grüsse willi

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.12.2015 | 07:48

Hallo Willi Wagner,

Antwort auf die 1. Frage: Sie können Ihren Arbeitgeber bitten, die sogenannte "gesonderte Meldung" erst vorzunehmen, wenn der Monat Mai 2016 abgerechnet ist. Er meldet dann das Entgelt für die Zeit vom 01.01.2016 - 31.05.2016 (einschließlich Sonderzahlungen). Die Hochrechnung erfolgt dann ausschließlich für Juni 2016 und zwar mit dem Durchschnittsentgelt, das sich aus den letzten 12 Kalendermonaten vorher ergibt.

Antwort auf die 2. Frage: Falls Sie im Rentenantrag einer Hochrechnung bis zu 3 Monaten zustimmen, erfolgt keine Neuberechnung der Rente.

Antwort auf die 3. Frage: Die o. g. Möglichkeit, die Hochrechnung für Juni 2016 durchführen zu lassen, sollte im Regelfall die Erteilung des Rentenbescheides vor dem Beginn der Rente ermöglichen.

2 Antworten

Schlaubi123am 08.12.2015 | 06:00
Wenn Sie der Hochrechnung zustimmen, wird von 1.4 bis 30.6 der durchschnittl. Wert der letzten 12 Monate als Einkommen hochgerechnet. Eine Neuberechnung der Rente mit dem tatsächlichen Entgelt erfolgt nicht! Auch nicht auf Antrag! Diese Bestimmung unterschreiben Sie, wenn sie auf die Hochrechnung verzichten. Sofern Sie nicht verzichten (wg. Sonderzahlungen) müssen Sie auf Ihren Rentenbescheid bis Ende Juli warten. Somit müssen Sie auch für den Bezug der Betriebsrente warten.
Willi Wagneram 08.12.2015 | 12:59
Herzlichen Dank für die informativen und fachliche fundierten Antworten. Ich weiß das sehr zu schätzen. Ich werde meinen Arbeitgeber bitten im empfohlenen Sinne (zu Antwort 1) zu agieren. Viele Grüsse Willi
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