Hallo Willi Wagner,
Antwort auf die 1. Frage: Sie können Ihren Arbeitgeber bitten, die sogenannte "gesonderte Meldung" erst vorzunehmen, wenn der Monat Mai 2016 abgerechnet ist. Er meldet dann das Entgelt für die Zeit vom 01.01.2016 - 31.05.2016 (einschließlich Sonderzahlungen). Die Hochrechnung erfolgt dann ausschließlich für Juni 2016 und zwar mit dem Durchschnittsentgelt, das sich aus den letzten 12 Kalendermonaten vorher ergibt.
Antwort auf die 2. Frage: Falls Sie im Rentenantrag einer Hochrechnung bis zu 3 Monaten zustimmen, erfolgt keine Neuberechnung der Rente.
Antwort auf die 3. Frage: Die o. g. Möglichkeit, die Hochrechnung für Juni 2016 durchführen zu lassen, sollte im Regelfall die Erteilung des Rentenbescheides vor dem Beginn der Rente ermöglichen.