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erstellung sozialklage gegen kk wegen kapitalleistung

von mgk15.04.2007 | 12:35
1808 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

hallo, wer kann mir in folgender Sache helfen. Ich habe eine LebensVersLeistung ausgezahlt erhalten. Diese habe ich 1989 als Barlohnumwandlung abgeschlossen. 1995 wurde ich arbeitslos und war dann selbst Versicherungsnehmer. Mein folgender AG hat diese dann zwar übernommen, die mtl. Zahlung habe ich aber von meinem Nettolohn bezahlt, die vom AG zur Vers. weitergeleitet wurde. Im April01 wurde ich erneut arbeitslos. Seither zahlte ich grundsätzlich selbst; seit 10/2003 sogar ohne Einkommen. Nunmehr fordert die TKK von der mir ausgezahlten LV KK/PV-Beiträge bis zu 10 J. ab. Ich weiß zwar von der Gesetzesänderung und will - wie andere auch - hiergegen per Sozialklage vorgehen. Ein Einlenken der TKK konnte ich selbst nur für den Betrag, der seinerzeit von meinem Urlaub-/Weihnachtsgeld über die Fa abgeführt wurde, nicht erreichen. Wer kann mir hilfreiche Tipps geben auch im Hinblick der Sozialklage. Vielen Dank.

13 Antworten

Schiko.am 15.04.2007 | 13:22
Ich weiß, damit ist ihnen nicht geholfen. Inzwischen erging auch schon ein urteil, dass dies rechtens ist. Auch eine aufteilung für früher selber bezahlten beiträge scheidet aus. Es ist dies auch nicht der TKK anzulasten, allenfalls frau ulla! Traurig aber wahr. MfG.
Antoniusam 15.04.2007 | 14:25
......das ist nicht nur Frau Schmidt anzulasten ! Auch die letzte Gesundheitsreform war ein Gemeinschaftsprojekt zwischen SPD und CDU/CSU. Erinnern Sie sich noch an "Seehofers schönste Nacht seines Lebens", als er gemeinsam mit Frau Schmidt vor die Kameras trat und sichtlich erleichtert verkündete, dass sie sich endlich geeinigt hatten ? Frau Schmidt konnte sogar noch das Schlimmste verhindern ! In Deutschland haben nicht immer die Minister das Sagen ! MfG
Amadéam 15.04.2007 | 15:46
Schiko.am 15.04.2007 | 17:01
Sehr richtig, darum erzähle ich ja auch überall warum seehofer sich nie über die frauen von "Basta" äußerte. " Wer im glashaus sitzt, darf nicht mit steinen werfen" Seehofer: 1. Ehe , 2. Ehe, 3. die schönste Nacht mit Ulla und 4. der Jungbrunner. Nun ja, groß und stark ist er ja, hoffentlich kann ich in münchen zur ab- strafung mit beitragen. MfG.
mgkam 15.04.2007 | 18:31
Hallo, Antonius & Schiko, ich hatte mit ihrer erneuten Reaktion auf mein Anliegen gehofft, dass AZ zum erwähnten Urteil zu erfahren. Leider nützt mir der erfolgte Austausch zu Ulla und Seehofer nichts. Ich bitte und warte auf das AZ. Danke Amade für die Seite. mfg
Amadéam 16.04.2007 | 09:41
Hier finden Sie Aktenzeichen und Wortlaut des BSG-Urteils: http://www.fineon.de/Anlagen/BSG060510b.pdf
skatam 16.04.2007 | 12:42
das war der O-TON der alten IMPOTENTEN SÄCKE... armes BAYERN gut Stoss skat
Beamtenh...am 16.04.2007 | 13:02
ich dachte schon ein paar mal es geht nicht mehr schlimmer, aber skat - dildo - .... überrascht mich immer wiedr aufs Neue
mgkam 16.04.2007 | 17:56
Hallo, Amade, ich habe mal das Urteil angelesen. In dem Fall ist der Kläger bereits Rentner. Das allerdings trifft für mich nicht zu. Ich werde nunmehr meine Klage erarbeiten. Danke Ihnen für Ihre Bemühungen. mfg
skatam 16.04.2007 | 18:10
SCHIKO,( mgk ) BEAMTENHASSER ist nicht lernfähig.. wird ja auch in BAT bezahlt!!! schönen abend skat s
mgkam 16.04.2007 | 18:05
Skat, auf derartigen Belästigungen kann ich sehr gut verzichten. Beschäftigen Sie sich mal mit Sinnvollem!
mgkam 16.04.2007 | 18:07
Beamtenh..., kommunizieren Sie mit Skat separat. Ich wünsche mir Niveau.
Amadéam 16.04.2007 | 18:57
Hallo mgk, das Urteil ist schon das richtige. Sobald nämlich bei Renten- oder Kapitalauszahlungen - wenn auch nur kurzfristig - ein Betrieb im Rahmen der Betrieblichen Altersversorgung die Finger im Spiel hatte, schlägt in der Auszahlungsphase unbarmherzig sowohl die Kranken- als auch die Pflegeversicherung unbarmherzig zu und zwar völlig unabhängig davon, ob man bereits Rentner der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ist oder nicht. Es gilt die Regel: Einmal betrieblich = immer betrieblich Diese Regel ist selbst dann anzuwenden, wenn man zu irgend einem Zeitpunkt die Beiträge vollkommen allein - also ohne Zutun des Betriebes- aus seinem bereits versteuerten und verbeitragten Einkommen aufbringt. Der Krankenkasse was verschweigen hilft nicht. Die Betriebe sind per Gesetz gehalten, der Riester-Zulagenstelle solcherlei Ansprüche zu melden, damit Finanzamt und Krankenkasse immer hübsch im Bild sind! Der VDK versucht nun letztinstanzlich vor dem Bundesverfassungsgericht zu klären, ob die Geschichte rechtens ist. Nun, dass hohe Gericht wird schon einen Weg finden, diese Schweinerei irgendwie abzusegnen. Käme ein anderes Urteil, würden Kranken- und Pflegekassen in die Knie gehen oder aber massiv die Beiträge erhöhen müssen. Das passt aber nicht in die politische Landschaft. Sie müssen immer daran denken, von wem die Verfassungsrichter bezahlt werden. Die guten Leute werden sich - trotz ihrer formalen Unabhängigkeit- hüten, ständig zu Ungunsten ihres Brötchengebers zu urteilen. So oder so sind Sie, ich und alle gesetzlich Versicherten die Dummen. Staatlich geförderte Vorsorge lohnt sich immer - nämlich für den Staat!
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