Hallo Thomas Schmidt,
nach § 25 SGB X können die Beteiligten Akteneinsicht beantragen.
Beantragen Sie eine komplette Akteneinsicht bei der DRV, dann können Sie die Verfahrensschritte nachvollziehen.
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenPersönlich beantwortet im Expertenforum
Hallo Thomas Schmidt,
nach § 25 SGB X können die Beteiligten Akteneinsicht beantragen.
Beantragen Sie eine komplette Akteneinsicht bei der DRV, dann können Sie die Verfahrensschritte nachvollziehen.
Du solltest Dir ein großes Q auf die Stirn tätowieren lassen.Meine Rente wurde auf unbestimmte Dauer bewilligtHallo Thomas Schmidt, interessiert es einen denn wirklich noch nach dem 'Warum'? Natürlich haben Sie auch das Recht auf Akteneinsicht, um damit die Gründe für die 'Unbefristung' nachvollziehen zu können ...Brief an die DRV, und Sie können vor Ort in die Akten reinschauen. Gruß w. PS: kommt dann natürlich ein großes Q auf die Akte /Querulant - der muss regelmäßig nachQeprüft werden ;-)
Und ein "K" ;-)Du solltest Dir ein großes Q auf die Stirn tätowieren lassen.Besser ein "K" für Klugschei...:-)
@GroKo Der @Rentensputnik hat völlig Recht!@W*lfgang: Beim obigen Kommentar hat wieder mal ein Querulant meinen Namen benuzt. So eine primitive Ausdrucksweise würde ich nie benutzen. Im Übrigen finde ich Ihre Kommentare sehr informativ und inhaltlich stimmig. Leider sind in diesem offenen Forum aber auch Personen unterwegs, die zwar von Rentenrecht nichts verstehen, sich aber immer wieder durch inhaltsleere, abwertende Kommentare bemerkbar machen. GroKo ( das kann nur Großkotz bedeuten) ist hier ein gutes Beispiel. Aber ok, so hat er zumindestens etwas Aufmerksamkeit, wenn auch nur verachtende. MfGDa haste aber wieder schön geschleimt.
Du bist süss.Da haste aber wieder schön geschleimt.@GroKo Der @Rentensputnik hat völlig Recht!
Mußt nicht weinen.@W*lfgang: Beim obigen Kommentar...verständlich, ist hier nun Mal so - nur, auf Grokos Kommentare kann man sich allerdings vollpfos ...pardon, vollinhaltlich verlassen *g Gruß w.
ACHTUNG !! Die Herren @W*lfgang und @Rentensputnik, (der sich gerne von seinem "Zwillingsbruder" @Klausi Schützenhilfe geben lässt), sollten gut aufpassen, dass sie nicht auf ihren gegenseitig gelegten Schleimspuren ausrutschen.;-)@W*lfgang: Beim obigen Kommentar...verständlich, ist hier nun Mal so - nur, auf Grokos Kommentare kann man sich allerdings vollpfos ...pardon, vollinhaltlich verlassen *g Gruß w.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.