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Experten-Antwort

Erster Rentenbescheid "Volle Erwerbsminderungsrente". Zweiter Rentenbescheid Aussparung und "Arbeitsmarktrente" ???

von Berthold22.03.2023 | 15:11
541 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ins Forum, ich habe eine Frage in die Runde und an die Experten und hoffe, dass ich hier eine Antwort finde. Bei meinen Rentenleistungen wird zukünftig eine Aussparung durchgeführt. Dadurch bekomme ich nun zukünftig etwas weniger Rente. Nicht schön, aber wenn die Fakten so bestehen bleiben, muss ich wohl damit leben. Mich beunruhigt aber vielmehr, dass ich das Gefühl habe, dass nebenbei aus meiner medizinisch begründeten vollen Erwerbsminderungsrente (siehe Bescheid 28.02.2022) eine Arbeitsmarktrente (siehe Bescheid 13.03.2023) gemacht worden sein könnte. Wie seht Ihr das? Ich weiß nicht, welche negativen Folgen eine Arbeitsmarktrente haben könnte, weil meine EMR bis Juli 2024 befristet ist und meine Altersrente erst im Juli 2025 beginnt? Und welche Folgen hätte es, wenn ich 2023 oder 2024 in die Altersrente nach 35 Jahre bzw. 45 Jahren umwandeln würde? Chronologischer Ablauf: Juli 2021: REHA Antrag gestellt ("Empfehlung" Krankenkasse) November/Dezember 2021: REHA, Ergebnis = 3 bis < 6 Std. erwerbsfähig Januar 2022: Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt 28.02.2022 Rentenbescheid: Seite 1 "Sehr geehrter Herr Berthold, auf Ihren Antrag vom 01.07.2021 erhalten Sie von uns Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Rente beginnt am 01.02.2022. Sie ist befristet und endet mit dem 31.07.2024" Seite 2 "Ihre Rente wegen voller Erwerbsminderung Sie haben Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit. Der Rentenanspruch ist zeitlich begrenzt, weil es nach den medizinischen Untersuchungsbefunden nicht unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann. Die Anspruchsvoraussetzungen sind ab dem 01.07.2021 erfüllt." ----------------------------------------------------- 19.08.2022 Brief von RV: "Anhörung Beteiligter nach § 24 Sozialgesetzbuch (SGB X) zur beabsichtigten Aussparung der Rentenleistung nach § 48 Absatz 3 SGB X Sehr geehrter Herr Berthold, Aufgrund eines Überprüfungsantrags Ihrer Krankenkasse wurde festgestellt, dass der Leistungsfall bereits am 22.04.2021 vorlag. Der neue Rententermin wäre somit der 01.11. 2021. Wir geben Ihnen Gelegenheit, sich zu den für diese Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern... Sofern Sie Einwände gegen dei beabsichtigte Entscheidung haben bitten wir diese bis zum 9.9.2022 mitzuteilen...." 05.09.2022 Mein Antwort Brief an die RV: Zum Sachverhalt Stellung genommen und begründet warum aus meiner Sicht bitte keine Aussparung der Rentenleistung vorgenommen werden sollte. ----------------------------------------------------- 13.03.2023 Rentenbescheid: Seite 1 "Sehr geehrter Herr Berthold, auf Ihren Antrag vom 01.07.2021 erhalten Sie von uns Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Rente beginnt am 01.11.2021. Sie ist befristet und endet mit dem 31.07.2024" Seite 2 "Ihre Rente wegen voller Erwerbsminderung Sie haben Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit. Der Rentenanspruch ist zeitlich begrenzt, weil die volle Erwerbsminderung nicht ausschließlich auf Ihrem Gesundheitszustand, sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes beruht. Die Anspruchsvoraussetzungen sind ab dem 22.04.2021 erfüllt. ========================================== Die Ihnen mit Bescheid 28.02.2022 gewährte Rente wegen voller Erwerbsminderung wird gemäß §48 Abs. 3 SGB X (Zehntes SGB) ausgespart. ..... Begründung: Aufgrund des Überprüfungsantrages Ihrer Krankenkasse wurde festgetellt, dass der Leistungsfall bereits am 22.04.2021 vorlag. Der Rentenbeginn wäre somit der 01.11.2021. ....." ----------------------------------------------------- Herzlichen Dank für Eure Hilfestellung! Gruß Berthold

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Berthold,

offenbar hat Ihr Rentenversicherungsträger festgestellt, dass der Leistungsfall nicht wie ursprünglich angenommen am 01.07.2021, sondern bereits am 22.04.2021 eingetreten ist. Dies hatte in Ihrem Fall Auswirkungen auf den Beginn der Rente und auch auf die Rentenhöhe. Scheinbar hat sich auch die Begründung für den Anspruch auf die Rente wegen voller Erwerbsminderung geändert (arbeitsmarktbedingt statt medizinisch bedingt). Die Gründe hierfür sind von hier nicht nachvollziehbar und sollten direkt mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger geklärt werden.

Unmittelbar negative Folgen hat eine arbeitsmarktbedingte Rente wegen voller Erwerbsminderung für Sie (soweit erkennbar) erstmal nicht. Welche Folgen die etwaige Umwandlung in eine Altersrente in Bezug auf die konkrete Rentenhöhe oder Ähnliches haben könnte, kann von hier ebenfalls nicht beurteilt werden. Hierfür wären entsprechende Probebrechnungen erforderlich.

Ich rate Ihnen zu einem persönlichen Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle. Dort können Ihnen die Kollegen detaillierte Informationen auf Grundlage Ihres Versicherungskontos geben und man wird Sie hinsichtlich der für Sie günstigsten weiteren Vorgehensweise individuell beraten.

Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier:

http://www.ihre-vorsorge.de/Beratungsstellen.html

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Nicht möglicham 22.03.2023 | 15:17
Das kann NIEMALS in einem Forum geklärt werden!
meine Meinungam 22.03.2023 | 15:47
Nachdem das Rentenende gleich bleibt, würde ich mir darum keine Gedanken machen, ob ich nun voll oder teilweise erwerbsgemindert bin. Wichtig für mich wäre, dass weiterhin die volle Erwerbsminderungsrente gezahlt wird. Und zwar unabhängig davon ob ich die Änderung verstehe. Wegen der Aussparung, ob die Krankenkasse hier den Antrag hätte stellen dürfen und das alles mit rechten Dingen zugeht, sollten Sie sich einen Rechtsbeistand suchen.
Bertholdam 23.03.2023 | 11:32
Vielen Dank für die Hilfestellungen. Beste Grüße Berthold
Deutsche Rentenversicherung
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