Hallo Berthold,
offenbar hat Ihr Rentenversicherungsträger festgestellt, dass der Leistungsfall nicht wie ursprünglich angenommen am 01.07.2021, sondern bereits am 22.04.2021 eingetreten ist. Dies hatte in Ihrem Fall Auswirkungen auf den Beginn der Rente und auch auf die Rentenhöhe. Scheinbar hat sich auch die Begründung für den Anspruch auf die Rente wegen voller Erwerbsminderung geändert (arbeitsmarktbedingt statt medizinisch bedingt). Die Gründe hierfür sind von hier nicht nachvollziehbar und sollten direkt mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger geklärt werden.
Unmittelbar negative Folgen hat eine arbeitsmarktbedingte Rente wegen voller Erwerbsminderung für Sie (soweit erkennbar) erstmal nicht. Welche Folgen die etwaige Umwandlung in eine Altersrente in Bezug auf die konkrete Rentenhöhe oder Ähnliches haben könnte, kann von hier ebenfalls nicht beurteilt werden. Hierfür wären entsprechende Probebrechnungen erforderlich.
Ich rate Ihnen zu einem persönlichen Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle. Dort können Ihnen die Kollegen detaillierte Informationen auf Grundlage Ihres Versicherungskontos geben und man wird Sie hinsichtlich der für Sie günstigsten weiteren Vorgehensweise individuell beraten.
Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier:
http://www.ihre-vorsorge.de/Beratungsstellen.html
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung