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Experten-Antwort

erstmaliger Hinzuverdienst zur Waisenrente

von dualerstudent15.07.2013 | 09:00
1354 Ansichten
3 Antworten

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Ferienjob im August und September geplant, bezahlt nach Stundenzahl, geschätzter Verdienst 100 Euro pro Monat. Beginn eines dualen Studiums im Oktober,Verdienst 900 Euro. Wie geht der Rententräger bei der Berechnung vor ? Es handelt sich um erstmaliges Zusammentreffen von Einkommen und Rente.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo dualerstudent,

der zusätzliche Verdienst neben dem Bezug einer Halbwaisenrente muss grundsätzlich schriftlich mitgeteilt werden. Ebenfalls sind eventuelle Änderungen immer schriftlich anzugeben. Zur Rentenanpassung wird das Vorjahreseinkommen ermittelt und mit dem laufenden Einkommen verglichen.

Das günstigere Einkommen wird für die Berechnung zugrunde gelegt. Sofern Sie also in den Monaten August, September und Oktober Einkommen hatten und ab November kein Einkommen mehr, hätte dieses Einkommen keinen Einfluss auf die Höhe der Waisenrente.

Da ich aus Ihren Ausführungen entnehme, das es sich bei dem Einkommen von 900 EUR um die Bezüge aus dem dualen Studium handelt und auch erst dann Waisenrente geleistet wird, ist dies Einkommen von Beginn an zu berücksichtigen.

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2 Antworten

dualerstudentam 15.07.2013 | 09:15
Ich möchte hinzufügen,die Berechnung als solche ist bekannt. Im August tritt erstmalig Einkommen von nur 100 Euro auf welches zu keiner Kürzung führt, das gleiche gilt für September. Im Oktober erhöht sich das Einkommen stark mit Überschreitung des Freibetrages. Wann tritt die Kürzung der Rente in Kraft, im Oktober direkt oder erst mit Wirkung ab 01.07.2014 ?
dualerstudentam 15.07.2013 | 16:18
Hallo, danke für die Antwort. Waisenrente beziehe ich schon länger. Im August beziehe ich erstmals Einkommen zu der Waisenrente, welches aber genauso wie im September gering sein wird, da Ferienjob. Im Oktober ist dann ein " großer Gehaltsprung" der auch zur Kürzung der Waisenrente führen wird. Nur ab wann findet die Kürzung statt ? Spielt es eine Rolle,dass schon im August und September wenn auch nur geringes Einkommen bezogen wird, zählt dadurch das Gehalt des dualen Studiums erstmal " nur" als Einkommenserhöhung und wirkt sich erst ab 01.07.2014 aus oder wird vielleicht ein Durchschnittsgehalt aus den 3 Monaten gebildet ?
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