Hallo dualerstudent,
der zusätzliche Verdienst neben dem Bezug einer Halbwaisenrente muss grundsätzlich schriftlich mitgeteilt werden. Ebenfalls sind eventuelle Änderungen immer schriftlich anzugeben. Zur Rentenanpassung wird das Vorjahreseinkommen ermittelt und mit dem laufenden Einkommen verglichen.
Das günstigere Einkommen wird für die Berechnung zugrunde gelegt. Sofern Sie also in den Monaten August, September und Oktober Einkommen hatten und ab November kein Einkommen mehr, hätte dieses Einkommen keinen Einfluss auf die Höhe der Waisenrente.
Da ich aus Ihren Ausführungen entnehme, das es sich bei dem Einkommen von 900 EUR um die Bezüge aus dem dualen Studium handelt und auch erst dann Waisenrente geleistet wird, ist dies Einkommen von Beginn an zu berücksichtigen.