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Experten-Antwort

erteilte stationäre Reha bewilligt 100 km entfernt für 5 Wochen in eine ambulante Reha am Ort umwandeln

von Paul24.02.2025 | 23:43
204 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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In einem Monat Reha Beginn für 5 Wochen . Meine Mutter 79 auch schon leichte Demenz und Herzinsuffizienz ,ist diesen Monat ist sie gestürzt ,einfach umgefallen und hat sich einen Oberschenkelhalsbruch zugezogen ,befindet sich zur Zeit im Krankenhaus wurde auch schon Operiert OP ist gut verlaufen und heilt auch gut . Diese Woche wird noch die Herzinsuffizienz behandelt und erforscht wieso und wie weiter .? Läuft schon ein wenig ei paar Schritte aber wieder ins Bett immer fallen die Augen zu und immer Müde. Mal sehen was raus kommt. Vater ist 85 und auch ein bisschen tütelich und jetzt so ein schlag . ich muss ihn auch immer wieder ihn bewegen ihn beschäftigen und auch ablenken ansonsten sitzt er da schaut Fern jammert und bemitleidet sich selbst. Es tut mir auch leid ihn so zu sehen aber ich kann auch nur hoffen . Ich gehe auch noch Arbeiten . Es ist auch für ihn und für mich eine neue Situation , Herausforderung und wir müssen die Zeit bis sie wieder in ihrer gewohnten Umgebung ist und nach Haus kann irgendwie bewältigen. vor allem hat er auch eine Aufgabe , kann sich um sie kümmern und sie sind zusammen vor allem Abends. Jetzt zu meine Frage . in dieser Situation die zwei (wenn sie wieder zu Hause ist) kann ich im nächsten Monat die stationäre Reha nicht beginnen . Die zwei allein zu Hause da finde ich 100 km entfernt auch keine ruhe . Könnte man nicht auch am Wohnort eine Ambulante Reha machen.?# Vieleicht hat jemand einen Rat . Meine Reserven sind auch bald aufgebraucht .

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Paul,

 

ob die bewilligte Rehabilitation in eine ambulante Reha in Wohnortnähe umgewandelt werden kann, ist von dem zuständigen Rentenversicherungsträger zu prüfen.

Wie bereits richtig genannt, sollten Sie von einem Sozialleistungsträger aufgefordert worden sein, den Antrag zu stellen, müssen Sie dieser Behörde Ihre Entscheidungen in Betreff der Reha mitteilen.

 

Ob eine ambulante Reha in Ihrem Fall auch zu einer Besserung Ihres Gesundheitszustandes führt, muss von den Ärzten und der Reha-Sachbearbeitung geprüft werden.

 

Deswegen empfiehlt es sich, direkten Kontakt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger aufzunehmen, um individuelle Fragen zu klären.

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4 Antworten

Rehaam 24.02.2025 | 23:51
Ob man das könnte, ist doch nicht in einem anonymen Forum zu klären. Setzen Sie sich direkt mit Ihrem zuständigen Rententräger in Verbindung. Nur dort kann einer Verlegung des Rehabeginns zugestimmt werden. Sollten Sie durch die Krankenkasse oder Agentur für Arbeit zur Reha aufgefordert worden sein, müssen sie vor einem Nichtantritt die Zustimmung dieser Behörden einholen, da Sie sonst den Anspruch auf Krankengeld oder Arbeitslosengeld verlieren können. Weiterhin sollten Sie bedenken, dass wenn Sie krank werden, auch keine Hilfe für Ihre Eltern sind.
Möglichkeitenam 24.02.2025 | 23:55
Das ist eine schwierige Situation. Aber in einem anonymen öffentlichen Forum kann das nicht geklärt werden. Sie sollten sich sehr zeitnah mit den zuständigen Kostenträger in Verbindung setzen und schauen, ob und was sich da ggf. machen lässt. Besprechen Sie das auch mit Ihrem Arzt, der kennt sich mit solchen Fällen sicher aus. Eie ambulante Reha ist nicht für jede Art von Krankheit sinnvoll bzw. möglich und auch nicht unbedingt kurzfristig zu bekommen. Weiterhin gibt es für den Zeitraum von einigen Wochen auch die Möglichkeit , eine Verhinderungspflege durch einen Pflegedienst zu beantragen oder eine zeitliche Unterbringung in einem Senioren-oder Pflegeheim zu organisieren. Es ist niemandem geholfen, wenn Sie wegen einer nicht angetretenen Reha selber aus den Latschen kippen.
Fragezeichenam 25.02.2025 | 07:03
Bezüglich ihrer Eltern wäre zu überöegen, inwiefern die Beiden sich ohne fremde Hilfe noch selbst versorgen und sinnvoll beschäftigen können. Fraglich ist auch, wie fit und einsatzfähig ihre Mutter nach der Entlassung ist und ob sie nicht selbst noch weiterer medizinischer Versorgung bedarf. Die Möglichkeit einer Kurzzeitunterbingung wurde schon genannt. Wenn ihre Eltern einen Pflegegrad haben wäre auch ein Pflegedienst möglich, ebenso Freizeitbeschäftigung durch eine stundenweise Alltagsbegleitung , finanziert vom Entlastungsbetrag ( in NRW z.B. unkompliziert möglich ) Ihre eigene Reha betreffend bleibt Ihnen nichts anders übrig, als das mit dem Kostenträger zu klären
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