Guten Tag Paul,
ob die bewilligte Rehabilitation in eine ambulante Reha in Wohnortnähe umgewandelt werden kann, ist von dem zuständigen Rentenversicherungsträger zu prüfen.
Wie bereits richtig genannt, sollten Sie von einem Sozialleistungsträger aufgefordert worden sein, den Antrag zu stellen, müssen Sie dieser Behörde Ihre Entscheidungen in Betreff der Reha mitteilen.
Ob eine ambulante Reha in Ihrem Fall auch zu einer Besserung Ihres Gesundheitszustandes führt, muss von den Ärzten und der Reha-Sachbearbeitung geprüft werden.
Deswegen empfiehlt es sich, direkten Kontakt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger aufzunehmen, um individuelle Fragen zu klären.