Seit 01.01.2005 werden die gesetzlichen Erwerbsminderungsrenten nachgelagert besteuert.
Wie viel von der Rente besteuert werden muss, richtet sich danach, in welchem Jahr die Rente begonnen hat. Nachdem Sie am 31.12.2004 bereits Rentner waren, beträgt Ihr Freibetrag 50 Prozent der Jahresbruttorente 2005. Er ist ein fester Eurobetrag und bleibt auch in den Folgejahren unverändert.
Auch Rentner können ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie andere Vorsorgebeiträge - zum Beispiel Haftpflicht- oder Unfallversicherung - steuerlich geltend machen. Für sie gelten dieselben Höchstbeiträge wie für Arbeitnehmer, also 1500,-Euro pro Jahr. Rentner bekommen zwar nicht von einem Arbeitgeber, dafür aber in der Regel von der gesetzlichen Rentenversicherung einen Zuschuss zur Krankenversicherung.
Steuerpflichtig ist jeweils die gesamte Jahresbruttorente abzüglich des persönlichen "Rentenfreibetrags". Ihre tatsächliche Steuerbelastung ist von vielen Faktoren abhängig: unter anderem vom Familienstand, von der Höhe der Krankenversicherungsbeiträge oder von etwaigen außergewöhnlichen Belastungen - zum Beispiel wenn sie schwerbehindert sind. Aussagen zur individuellen Steuerbelastung können wir Ihnen leider nicht geben.