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Experten-Antwort

Erwebsminderungsrente

von Emma22.05.2026 | 01:11
302 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe einen Antrag auf Rente für langjährig Versicherte online gestellt. Ein Tag später kam der Brief der DRV, dass Antrag auf Erwerbminderungsrente gestellt und geprüft werden kann mit Datum bis wann ich das tun soll. Ist dieses Datum rechtsverbindlich? Ich habe um Fristverlängerung gebeten und da diese bald abläuft telefonisch nachgefragt und dazu keine konkrete Antwort erhalten. Ich müsse abwarten. Gilt mein bereits gestellter Antrag für langjährig Versicherte nun auch schon als Antragstellung für Erwerbsminderungsrente?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Emma,

ich kann nur vermuten, dass es sich bei dem Antrag auf Erwerbsminderung um eine Umdeutung eines Rehabilitationsantrag handelt, weil eine Reha-Maßnahme nicht erfolgreich war oder sein kann.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Rentenversicherungsträger auf und lassen Sie sich die Vor- und Nachteil der Umdeutung erklären.

 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

KSCam 22.05.2026 | 06:23
Im Normalfall ist die EM Rente höher als die Altersrente. Darum verstehe ich nicht warum Sie mit einer Fristverlängerung Zeit verstreichen lassen. Schreiben Sie einfach der DRV, dass die EM geprüft werden soll, am besten gleich heute per Kontaktformular S8003. Je schneller Sie handeln,…….
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