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Experten-Antwort

Erwebsminderungsrente

von Klaus06.11.2020 | 19:12
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12 Antworten

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Hallo ihr Lieben, ich habe einen Erwerbsminderungsrente gestellt wegen Bandscheibenvorfall. Nach der Antragstellung war ich beim Gutachter seitens der RV. Die RV hat hat mir nun eine schriftliche Ablehnung zugesandt. Dort steht: Begründung: Die Einschränkungen, die sich aus Ihren Krankheiten oder Behinderungen ergeben, führen nicht zu einem Anspruch wegen Erwerbsminderung. denn nach unserer medizinischen Beurteilung können Sie noch mindestens 6 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein. Meine letzte Reha war vor ca,10 Jahren. Nun habe ich eine neue medizinische Rehabilitation gestellt und enke dass diese bewilligt wird. Meine Frage: Wird mein aktueller medizinischer Stand in der medizinischen Rehabilitation neu fest gestellt? Und evt neu beurteilt, dass ich doch keine 6 Stunden mehr arbeiten kann. Oder ist die medizinische Rehabilitation nicht von Bedeutung neue Feststellungen festzustellen, Weil aus meiner Sicht kann ich keine 6 std mehr arbeiten. Vielen Lieben dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Klaus,

nach Beurteilung Ihres Rentenversicherungsträgers können Sie trotz des Bandscheibenvorfalls noch mindestens 6 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein. Durch die Reha wird sich diese Einschätzung vermutlich nicht ändern.

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11 Antworten

Rüdigeram 06.11.2020 | 19:32
Ein BSV reicht in der Regel nie zu einer EMR. Außer sie sind gelähmt, wobei auch Querschnittsgelähmt durchaus Vollzeit arbeiten können. Ansonsten wird der Reha Bericht ihren Gesundheitszustand erfassen, aber die DRV wird dann entscheiden, in wie weit sie Erwerbsgemindert sind.
Pittam 06.11.2020 | 19:46
In der Reha wird im Abschlussbericht der aktuelle Gesundheitszustand bewertet. Ob Probleme mit der Bandscheibe für die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente ausreichen, bleibt abzuwarten.
Klaus!am 06.11.2020 | 19:43
Sorry, ich habe vergessen zu schreiben! <<<<< Teilerwerbsminderungsrente!
Klausam 06.11.2020 | 21:11
Eine Frage hätte ich da noch, mein Widerspruch bzg der EM-Ablehnung wäre bis zum 22.11.20 einzureichen! Könnte ich die Begründung auf die medizinische Rehabilitation zurück führen und es erstmal pausieren!? Geht die RV darauf ein
Klausam 06.11.2020 | 20:54
Das habe ich gehofft! Ist die Medizinische Rehabilitation also ein Argument für die neue Prognose plus Einstufung in eine teil Em.!
Juppam 06.11.2020 | 22:11
Das kann sein, muss aber nicht sein. Das beurteilt der medizinische Dienst der DRV.
Udoam 06.11.2020 | 22:25
Eine Reha soll Sie ja wieder fit für den Arbeitsmarkt machen. Ihr Zustand sollte sich also bessern. Falls dieses tatsächlich nicht gelingt, sind Sie wieder da, wie vorher. Die RV würdigt Ihre Erkrankung, aber diese führt nicht zu einer Erwerbsminderung. Über 6 Stunden sind eben nicht mal eine Teilrente. Sind Sie vor 1961 geboren und der ausgeübte Beruf geht nicht mehr, könnte es etwas anders aussehen.
KSCam 07.11.2020 | 09:47
Wenn Sie, die Ärzte in der Reha und Ihre Ärzte Ihnen nach der Reha eine "Rentenchance" geben steht es Ihnen frei erneut Rente zu beantragen....
Tammyam 07.11.2020 | 13:15
Es wäre mehr als ein Wunder, wenn Sie "nur" wegen einem Bandscheibenvorfall eine Rente oder Teilrente erhalten würden. Da müssten schon diverse weitere Diagnosen hinzukommen.Leider.
Fritzeam 07.11.2020 | 19:58
Folgendes lässt sich im Netz finden:"Wer einen Bandscheibenvorfall hat, kann nicht auf die Hilfe der staatlichen Erwerbsminderungsrente hoffen. Denn arbeiten, wenn auch eingeschränkt, sind damit möglich"!
Berndam 09.11.2020 | 22:54
Sorry - wg. eines Bandscheibenvorfalles wird es gewiss keine EMR geben. Ich hatte bis dato inges. 6 Vorfälle mit wirklich starken Begleiterscheinungen sowie andere div. Erkrankungen und meine Anträge wurden i.d. letzten Jahren, auch nach Widersprüchen, immer wieder abgewiesen. Es langte letztendlich nicht einmal für eine Teil-EMR.
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