Hallo Agna,
Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation seitens der gesetzlichen Rentenversicherung können erbracht werden, sofern dadurch eine Erwerbsminderung abgewendet oder das Leistungsvermögen erheblich verbessert werden kann.
Der Bezug einer Erwerbsminderungsrente, stellt somit nicht zwingende einen Ausschlussgrund gem. § 12 SGB VI dar.
Ob diese persönlichen Voraussetzungen für eine Reha über den Rentenversicherungsträger oder die Krankenkasse vorliegen bedarf immer einer Einzelfallprüfung. Antragsaufnehmende Stelle kann sowohl die Krankenkasse als auch die Rentenversicherung sein.
Auf Basis Ihres Antrags wird die jeweilige aufnehmende Stelle prüfen, welcher Träger für die Leistung zuständig ist und bei Bedarf der Antrag dementsprechend weitergeleitet.
Auf Basis
Auf Basis der Schilderung Ihres individuellen Einzelfalls ist allerdings davon auszugehen, dass bei Ihnen vorrangig die Krankenkassen zuständig sein wird.
In den Fällen in den die Krankenkasse Kostenträger der Reha ist wird der Entlassungsbericht an Sie direkt und/oder an Ihren Hausarzt übersandt. Ein Versand an die Krankenkasse durch die Rehaeinrichtung erfolgt lediglich bei Zustimmung durch Sie.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Wenn Sie eine Altersrente oder Erwerbsminderungsrente bekommen, können Sie nur in bestimmten Fällen über die Deutsche Rentenversicherung eine Reha beantragen. Dazu gehört die onkologische Reha nach einer Krebserkrankung sowie die Kinder-Reha, wenn das Kind in Ihrem Haushalt lebt. Für alle anderen Reha-Leistungen - wie zum Beispiel eine Reha nach der Implantation eines künstlichen Gelenks, nach einer Bypass-Operation am Herzen oder in anderen Fällen - ist in der Regel Ihre Krankenversicherung oder ein anderer Sozialversicherungsträger zuständig.
Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Medizinische-Reha/Reha-fuer-Rentner/reha-fuer-rentner_node.html
Wenn Sie eine Altersrente oder Erwerbsminderungsrente bekommen, können Sie nur in bestimmten Fällen über die Deutsche Rentenversicherung eine Reha beantragen. Dazu gehört die onkologische Reha nach einer Krebserkrankung sowie die Kinder-Reha, wenn das Kind in Ihrem Haushalt lebt. Für alle anderen Reha-Leistungen - wie zum Beispiel eine Reha nach der Implantation eines künstlichen Gelenks, nach einer Bypass-Operation am Herzen oder in anderen Fällen - ist in der Regel Ihre Krankenversicherung oder ein anderer Sozialversicherungsträger zuständig.
Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Medizinische-Reha/Reha-fuer-Rentner/reha-fuer-rentner_node.html
Vielen Dank für die Antwort, an wen geht denn dann der REHA Abschlussbericht, an die Krankenkasse?
Vielen Dank für die Antwort, an wen geht denn dann der REHA Abschlussbericht, an die Krankenkasse?
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