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Experten-Antwort

Erwebsminderungsrente/ Urlaub

von LK26.02.2025 | 12:34
209 Ansichten
4 Antworten
Hallo , Wenn man rückwirkend eine volle Erwerbsminderungsrente erhält zum 01.05.24 das Dienstverhältnis zum 30.11.24 beendet wird ….. hat man welchen Urlaubsanspruch ? ( Vollzeitbeschäftigte 30 Tage Urlaub) Bis zum 30.11.24 ? Der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte verfällt sicher nicht - oder ? Danke für die Antwort .

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.02.2025 | 12:58

Hallo LK,

die eventuelle Auszahlung eines laufenden Entgeltes (mtl. Gehalt) oder Einmalentgeltes (wie z. B. Urlaubsgeld) steht Ihrem Anspruch auf Erwerbsminderungsrente nicht entgegen, solange Sie bestimmte Hinzuverdienstgrenzen beachten. 

Fragen zu Ihrem Urlaubsanspruch richten Sie bitte an Ihren Arbeitgeber, da diese das Arbeitsrecht betreffen und in diesem Forum nicht beantwortet werden.

3 Antworten

Verlaufen ?am 26.02.2025 | 12:38
Das wird Ihnen kein DRV-Experte genau sagen können , das müssen Sie beim AG erfragen , notfalls auch einen Blick in den Arbeitsvertrag werfen. Evtl. auch an einen Anwalt für Arbeitsrecht fragen
Arbeitsrecht macht die DRV nichtam 26.02.2025 | 12:44
So lange das Arbeitsverhältnis besteht, hat man auch mindestens den vollen gesetzlichen Urlaubs-Anspruch, egal, ob rückwirkend eine EM-Rente bewilligt wurde oder nicht, oder ob man z.B. lange krank war. Bei langer Krankheit verfällt der nicht genommene Jahresurlaub auch nicht schon zum 31.3. des Folgejahres. In Ihrem Fall sind das also die ersten 11 Monate im Jahr 2024.t Möglicherweise gibt es Einschränkungen bezüglich des vertraglichen Mehrurlaubes. Das finden Sie ggf. im Tarif- oder Arbeitsvertrag. Der Urlaubsanspruch für Schwerbehinderte entfällt ebenfalls nicht automatisch. Am besten wenden Sie sich bei Streitigkeiten an den Betriebsrat oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das Thema "Urlaubsabgeltung" ist nämlich komplex: https://www.hensche.de/Urlaubsabgeltung_Arbeitsrecht_Urlaubsabge…
Eventuell höchste Eile geboten!am 26.02.2025 | 12:53
Arbeitsrecht macht die DRV nicht schrieb

So lange das Arbeitsverhältnis besteht, hat man auch mindestens den vollen gesetzlichen Urlaubs-Anspruch, egal, ob rückwirkend eine EM-Rente bewilligt wurde oder nicht, oder ob man z.B. lange krank war. Bei langer Krankheit verfällt der nicht genommene Jahresurlaub auch nicht schon zum 31.3. des Folgejahres.

In Ihrem Fall sind das also die ersten 11 Monate im Jahr 2024.t

Möglicherweise gibt es Einschränkungen bezüglich des vertraglichen Mehrurlaubes. Das finden Sie ggf. im Tarif- oder Arbeitsvertrag.

Der Urlaubsanspruch für Schwerbehinderte entfällt ebenfalls nicht automatisch.

Am besten wenden Sie sich bei Streitigkeiten an den Betriebsrat oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Das Thema "Urlaubsabgeltung" ist nämlich komplex:

https://www.hensche.de/Urlaubsabgeltung_Arbeitsrecht_Urlaubsabgeltung.html

Falls es um das Thema Urlaubsabgeltung geht: In vielen Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen wird der Anspruch auf Urlaubsabgeltung zeitlich eingeschränkt. Oft steht dort geschrieben, dass der Anspruch auf Urlaubsabgeltung z.B. mit einer Frist von 3 Monaten oder 6 Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnis' VERFÄLLT, wenn diese Urlaubabgeltung bis dahin nicht aktiv beim Arbeitgeber eingefordert wurde! Wenn es bei Ihnen eine solche Beschränkung auf 3 Monate geben sollte, und Sie schon viele Monate krank waren, dann bleiben Ihnen bei Arbeitsende 30.11.2024 nur noch ZWEI TAGE (!), um diesen Anspruch noch geltend machen zu können. Und schauen Sie, dass Sie darüber einen schriftlichen Nachweis bekommen, schlicht aus Beweisgründen.
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