Hallo LK,
die eventuelle Auszahlung eines laufenden Entgeltes (mtl. Gehalt) oder Einmalentgeltes (wie z. B. Urlaubsgeld) steht Ihrem Anspruch auf Erwerbsminderungsrente nicht entgegen, solange Sie bestimmte Hinzuverdienstgrenzen beachten.
Fragen zu Ihrem Urlaubsanspruch richten Sie bitte an Ihren Arbeitgeber, da diese das Arbeitsrecht betreffen und in diesem Forum nicht beantwortet werden.
So lange das Arbeitsverhältnis besteht, hat man auch mindestens den vollen gesetzlichen Urlaubs-Anspruch, egal, ob rückwirkend eine EM-Rente bewilligt wurde oder nicht, oder ob man z.B. lange krank war. Bei langer Krankheit verfällt der nicht genommene Jahresurlaub auch nicht schon zum 31.3. des Folgejahres.
In Ihrem Fall sind das also die ersten 11 Monate im Jahr 2024.t
Möglicherweise gibt es Einschränkungen bezüglich des vertraglichen Mehrurlaubes. Das finden Sie ggf. im Tarif- oder Arbeitsvertrag.
Der Urlaubsanspruch für Schwerbehinderte entfällt ebenfalls nicht automatisch.
Am besten wenden Sie sich bei Streitigkeiten an den Betriebsrat oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Das Thema "Urlaubsabgeltung" ist nämlich komplex:
https://www.hensche.de/Urlaubsabgeltung_Arbeitsrecht_Urlaubsabgeltung.html
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