Hallo Maria,
ich schließe mich W°lfgang an. Die erforderlichen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung - insbesondere drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung - können grundsätzlich nur durch Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung erfüllt werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung