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Experten-Antwort

Erwebsunfähigkeitsrente

von Mogli05.02.2022 | 13:30
85 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebes Experten-Team, ich bin momentan im Dispositionsjahr und möchte die Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen da ich durch eine Augenerkrankung stark sehbehindert bin. Auch die Augenärztin befürwortet die Rente. Bin knapp 60 Jahre alt und habe seit dem 17. Lebensjahr immer gearbeitet. Ich möchte wissen wie es sich mit der Erwerbsunfähigkeitsrente verhält, da ich ja bis zu Jahresende gearbeitet habe und nicht krank geschrieben war. Über eine Nachricht würde ich mich freuen. Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Mogli,

Sie können jederzeit eine Erwerbsminderungsrente beantragen, eine Krankschreibung ist nicht erforderlich. Die Rentenhöhe ist abhängig vom Rentenbeginn und dem Eintritt des sog. Leistungsfalls. Eine Richtlinie kann Ihnen die letzte Renteninfo geben.

Lassen Sie sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung einen Termin zur Antragstellung geben, dort kann auch ggf. nochmal genauer auf die mögliche Rentenhöhe eingegangen werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Baluam 05.02.2022 | 13:46
Ja und was ist die Frage?
DRVam 05.02.2022 | 14:27
Die zu erwartende Höhe einer Erwerbsminderungsrente können Sie Ihrer Renteninformation entnehmen. Ob Ihnen aufgrund Ihrer medizinischen Einschränkungen eine entsprechende Rente überhaupt zusteht, kann in einem Forum nicht beurteilt werden. Sprechen Sie mit Ihren behandelnden Ärzten und wenn diese auch der Meinung sind, dass Sie erwerbsgemindert sein könnten, stellen Sie den Antrag und warten die Entscheidung darüber ab.
Antoniaam 05.02.2022 | 17:29
Leider stellen Sie Ihren Antrag zu spät da es die Erwerbsunfähigkeitsrente schon seid 2001 nicht mehr gibt.
KSCam 05.02.2022 | 18:03
Wenn Ihre Frage ist wie haoch die Rente sein könnte, schauen Sie doch ganz einfach in die letzte Renteninformation und ziehen von der ersten Zahl (EM Rente) noch 11% für KV und Pflege ab. Und schon wissen Sie was Sie bekommen, wenn Sie tatsächlich voll erwerbsgemindert sind. Wenn Sie meinen ein Rentenfall zu sein und die Ärzte dies auch so sehen, stellen Sie den Rentenantrag. Was meinen Sie eigentlich mit Dispositionsjahr - das ist kein Begriff aus dem Rentenrecht?
Tobiasam 05.02.2022 | 18:16
Man muss nicht zwingend eine Krankmeldung haben, um EM-Rente zu beantragen. Es kann auch so sein, dass es ja bis jetzt noch möglich war und nun eine drastische Verschlechterung dieses abrupt beendet hat. Falls Sie Ihre Chancen ausloten wollen, mein Schwiegervater hat ebenfalls peu a peu sein Augenlicht verloren und sieht so gut wie nichts mehr und hatte ebenfalls EM-Rente beantragt. Er wurde zur Reha geschickt und es wurde durchaus geschaut, was noch machbar ist. Zu einer ähnlichen Konstellation hatte hier jemand allerdings geantwortet, dass Blinde und Sehschwache, sobald sie zur Arbeitsausübung besondere Hilfsmittel benötigen, dieses nicht mehr dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzuordnen ist.
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