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Experten-Antwort

Erwebsunfähigkeitsrente-Altersrente

von Kurt03.11.2011 | 19:39
1790 Ansichten
5 Antworten
Hallo, beziehe seit 11 Jahren eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Diese läuft am 31.12.2012 aus, weil ich dann 65 Jahre werde. Wird die Altersrente mit dem selben Betrag, wie die Erwerbsunfähigkeitsrente ausgezahlt, oder ist sie höher bzw. tiefer.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.11.2011 | 09:46

Hallo Kurt,

die Rente kann zwar etwas höher werden, ändert sich aber in den meisten Fällen nicht mehr. Auf jeden Fall kann sie aber auch nicht geringer werden, da dies ein Besitzschutz auf den bisherigen EU-Rentenbetrag verhindert. Im Regelfall wird die Rente also in unveränderter Höhe weitergezahlt.

4 Antworten

-/-am 03.11.2011 | 22:39
Die Frage - wie viele andere Einzelfallfragen auch - wird hier niemand konkret beantworten können. Daher kurzen Brief an die zuständige Sachbearbeitung schreiben und Rentenauskunft anfordern.
Uuuuupsam 04.11.2011 | 04:08
Im Normalfall wird es sich um eine Besitzstandsrente handeln, d. h. die Altersrente würde eigentlich niedriger, sie haben aber mindestens Anspruch auf die bisherige Rente. Die hier empfohlene Anforderung einer Rentenauskunft können Sie sich sparen, da sie ohnehin keine Wahl haben. Die Regelaltersrente wird von Amts wegen gewährt. Wenn Sie keine weiteren rentenrechtlichen Zeiten nach Eintritt der Erwerbsminderung zurückgelegt haben, kann die Regelaltersrente nicht höher werden.
DarkKnight RVam 04.11.2011 | 14:11
Hallo Kurt, wenn ich richtig gerechnet habe, dann sind Sie Jahrgang 1947. Wenn es so ist, dann läuft Ihre Erwerbsunfähigkeitsrente bis 65 Jahre und 1 Monat. Dies ist aufgrund der Anhebung der Regelaltersgrenze so. Also müsste die EU-Rente bis 31.1.2012 laufen. Wie meine Vorverfasser bereits geschrieben haben, kann die nachfolgende Rente NIE niedriger werden!
DarkKnight RVam 04.11.2011 | 14:15
Hallo Kurt, ich meinte natürlich 31.1.2013!
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