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Experten-Antwort

Erwerbesminderungsrente

von Ahnungslos25.07.2022 | 08:32
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Forum, da ich (62 Jahre, 50 % GdB) mich zu wenig auskenne, frage ich hier an: mir wurde zur Beantragung der Erwerbsminderungsrente geraten, zieht sich leider ewig hin. Kann man diese auch ablehnen/zurückziehen und die Schwerbehindertenrente beantragen oder gibt es dadurch Nachteile? Vom VdK bekomme ich leider keinen telefonischen Beratungstermin, ich müsse erst die Entscheidung abwarten und bei der RV werde ich aus der Telefonleitung geworfen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ahnungslos,

wie bereits richtig von Beratung, Abschläge und Schade geschildert, können Sie (sofern die weiteren Voraussetzungen für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bei Ihnen vorliegen), noch zusätzlich einen entsprechenden Rentenantrag stellen. Der bereits gestellte Antrag auf Zahlung der Erwerbsminderungsrente wird in diesen Fällen weiter bearbeitet und geprüft.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Beratungam 25.07.2022 | 08:49
Ich würde empfehlen, dass Sie eine Auskunfts- und Beratungsstelle aufsuchen und dort um eine Probeberechnung für die beiden Rentenarten bitten. Dann können Sie dies besser abwägen. Ggf. können Sie diese Angaben auch einer Renteninformation entnehmen. Während Ihnen die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zusteht, wenn Sie - die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben, - die Altersgrenze erfüllt haben und - eine Schwerbehinderung vorliegt, ist natürlich nicht gesagt, ob Sie auch wirklich die persönlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllen, also ob die Erwerbsminderngsrente auch (im vollen Umfang) bewilligt wird. Das Vorliegen einer Schwerbehinderung hat hier keine Bedeutung. Sie sollten auch die Antragsfristen für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bedenken, aber da kann Sie jemand anders sicher besser beraten, da bin ich nicht sattelfest. Solange Sie nicht z.B. von der Krankenkasse zur Beantragung der Erwerbsminderungsrente aufgefordert wurden, können Sie Ihren Antrag jederzeit zurücknehmen.
Abschlägeam 25.07.2022 | 09:46
Zitat von Beratung anzeigenausblenden
Hallo Ahnungslos, im obigen Text ist ein Tippfehler, denn Sie benötigen 35 Beitragsjahre für die SB-Rente. Da Ihr Antrag auf EM-Rente schon läuft, Sie aber mit Jahrgang 1960 vom Alter her bereits Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte haben, ist es nicht notwendig, den EM-Rentenantrag zurück zu ziehen und Sie sollten dies auch nicht tun (!!). Vielmehr können Sie den Antrag ergänzen um 'vorläufige' Bewilligung der SB-Rente. In diesem Fall müsste dann dennoch weiterhin der EM-Rentenantrag bearbeitet werden, Sie könnten aber bis zu einer Entscheidung die (wohl niedrigere) SB-Rente beziehen und das wird dann später ggfs. verrechnet. (Sie haben hier zwei parallele Rentenansprüche, die -noch ungeklärte- EM-Rente und die zustehende SB-Rente, deshalb müssten beide Rentenansprüche geprüft und dann die im Ergebnis höhere Rente bezahlt werden, sofern denn die Erwerbsminderung auch von der DRV 'festgestellt' wird) Damit diese Ergänzung 'ordentlich und für alle Seiten verständlich' aufgenommen wird, sollten Sie sich aber ebenfalls an eine Beratungsstelle wenden und dort ganz klar machen, dass ein EM-Rentenantrag bereits läuft. Zögern Sie nicht, hier umgehend einen Beratungstermin zur Aufnahme des Antrages zu vereinbaren (gilt auch bereits als Antragsdatum), damit Ihnen nicht weitere Monate an Rentenzahlung 'verloren' gehen, falls eine EM-Rente abgelehnt wird. Viel Erfolg und alles Gute!
Ahnungslosam 25.07.2022 | 13:12
Hallo Abschläge, die 35 Jahre habe ich, ganz lieben Dank für die Infos.
Schadeam 25.07.2022 | 14:01
Zitat von Beratung anzeigenausblenden
Das können Sie sich und dem Berater getrost ersparen. Eine EM Rente ist wegen der Zurechnungszeit eigentlich immer höher als eine gleichzeitig beginnende Altersrente. Und die DRV Sachbearbeitung hat sicher eine Riesenfreude, wenn ein Kunde dessen EM Antrag schon länger läuft, jetzt plötzlich 2 Probeberechnungen wünscht. So eine -unnötige Mehrarbeit (s.o.) macht niemand gerne. PS: diese Gedanken mache ich mir bevor ich die Rente beantrage, Gruß
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