Ich würde empfehlen, dass Sie eine Auskunfts- und Beratungsstelle aufsuchen und dort um eine Probeberechnung für die beiden Rentenarten bitten. Dann können Sie dies besser abwägen.
Ggf. können Sie diese Angaben auch einer Renteninformation entnehmen.
Während Ihnen die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zusteht, wenn Sie
- die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben,
- die Altersgrenze erfüllt haben und
- eine Schwerbehinderung vorliegt,
ist natürlich nicht gesagt, ob Sie auch wirklich die persönlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllen, also ob die Erwerbsminderngsrente auch (im vollen Umfang) bewilligt wird. Das Vorliegen einer Schwerbehinderung hat hier keine Bedeutung.
Sie sollten auch die Antragsfristen für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bedenken, aber da kann Sie jemand anders sicher besser beraten, da bin ich nicht sattelfest.
Solange Sie nicht z.B. von der Krankenkasse zur Beantragung der Erwerbsminderungsrente aufgefordert wurden, können Sie Ihren Antrag jederzeit zurücknehmen.