Guten Morgen, Moni,
welche Leistungen von der nachgezahlten Rente an das Jobcenter erstattet werden müssen, sollten Sie der entsprechenden Abrechnung entnehmen. Wenn dann noch Beträge übrig bleiben, werden diese an Sie ausgezahlt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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