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Erwerbminderungsrente und Abitur nachholen

von rockhuehnchen17.06.2009 | 12:25
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Hallo miteinander! Ich beziehe derzeit volle Erwerbminderungsrente wegen psychischen Erkrankungen. Desweiteren besitze ich einen Schwerbehindertenausweis (50 Grad). Ich weiss nicht, wann sich meine Situation bessern wird. Ich überlege dennoch, mein Abitur nachzuholen. Da ich nicht weiss, ob ich das psychisch schaffe, würde ich gerne mein Abitur während der Zeit der Erwerbminderungsrente machen. Einfach um den Druck zu nehmen. Um die Möglichkeit einer Auszeit (beispielsweise aufgrund einer schwerer Depression) zu haben. Ist das möglich? Kann ich während der Rente mein Abitur nachholen? Ich würde es dann auf einem Kolleg machen (dauert drei Jahre ca.). Allerdings überlegte ich auch schon, es über Fernstudium zu machen. Für Tipps und Hilfe bin ich dankbar. Liebe Grüsse

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wie bereits ausgeführt wurde, gibt es kein rentenrechtliches Verbot, während des Bezugs einer Rente wegen Erwerbsminderung das Abitur nachzumachen.

3 Antworten

Corlettoam 17.06.2009 | 13:59
Grundsätzlich können Sie natürlich auch während einer befristeten EM-Rente das Abitur nachmachen oder auch studieren. Allerdings KÖNNTE die Rentenversicherung bei Kenntnis dieser doch anspruchsvollen" Aktivitäten " , zumindest bei ihrem nächsten EM-Verlängerungsantrag zu dem Schluss kommen, das Sie nicht mehr erwerbsgemindert sind. Abitur macht man ja nicht mal so nebenbei, sondern dies ist mit großen - auch geistigen - Anstrengungen verbunden. Ob dies mit einer psychischen Erkrankung wie einer Depression machbar ist, würde ich zumindest stark bezweifeln.... Bei einer sogar schweren Depression ist dies UNMÖGLÍCH !! Und " Druck " würden Sie damit nicht abbauen , sondern im Gegenteil auf sich selber aufbauen . Insofern denke ich, das Sie sich hier zuviel zumuten und wäre persönlich sehr vorsichtig, was die Aufnahme eines Studiums oder ähnlichem anbelangt. Aber letzlich können Sie dies nur selbst und mit ihrem Arzt gemeinsam entscheiden, ob in einer Phase der Erkrankung und Berentung dies sinnvoll ist oder nicht. Mir persönlich erscheint es dies nicht !
Nixam 17.06.2009 | 14:10
Es ist kein Problem,während der Erwerbsminderungsrente die Abendschule zu besuchen und das Abitur nachzuholen. Dagegen spricht nichts, was rentenrechtlich relevant wäre. Einziges Problem könnte sein: Viele Abendschulen verlangen eine Berufstätigkeit, damit man die Abendschule/Erwachsenenbildung besuchen darf. Klären Sie das lieber ab. Im Fernstudium dürfte aber kein Problem bestehen. Viele Grüsse Nix
rockhuehnchenam 17.06.2009 | 14:21
Vielen Dank für die Antworten. Es ist so, wenn ich das Abitur nachhole ohne die Erwerbminderungsrente, würde ich Bafög bekommen (elternunabhängig, da ich eine abgeschlossene Ausbildung und auch einige Jahre in dem Beruf gearbeitet habe). Zum Lebensunterhalt reicht das nicht. Ich müsste also nebenher noch arbeiten gehen. Lernen, zur Schule gehen (nicht Abendschule, Kolleg ist im Grunde normal Schule vormittags) und arbeiten... Das erscheint mir momentan nicht möglich. Gerade der Punkt, dass die Rentenversicherung sagen könnte 'Wenn Sie Abitur machen können, können Sie auch arbeiten gehen' macht mir da Sorgen. Neben anderen psychischen Erkrankungen leide ich auch unter teilweise schweren depressiven Phasen (ja, in diesen ist Schule, Arbeiten, Lernen so gut wie unmöglich). Sollte eine solche eintreten, müsste ich beim Abitur pausieren. Was ohne Erwerbminderungsrente kompliziert werden würde... Nun gut, jetzt habe ich eine Menge erzählt. Das ist momentan die Situation. Erwerbminderungsrente beziehe ich noch bis September 2010 (wurde schon einmal verlängert). Ich werde sehen, was ich danach mache. Liebe Grüsse
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