Hallo Heßling,
wenn Sie es sich gesundheitlich zutrauen, können Sie Ihrer Freundin mit Pflegestufe II helfen.
Entgelt, das nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen von einem Pflegebedürftigen erhalten, gilt nicht als Arbeitsentgelt, wenn es das dem Umfang der Pflegetätigkeit entsprechende Pflegegeld im Sinne des § 37 SGB XI nicht übersteigt (§ 96a Abs. 1 S. 4 Nr. 1).