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Erwerbseinkommen Witwenrente

von Torwart30.10.2008 | 15:52
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7 Antworten
Wie ist bitte die genaue Berechnung für die Witwenrente wenn die eigene Rente 1.500 € beträgt,dann noch die Krankenvers. Beiträge zu bezahlen sind und die Hinterbliebenenrente 500.-€ ist. Siehe Seite 32 Broschüre Hienterbliebenenrente:Hilfe in schweren Zeiten.

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 31.10.2008 | 11:47

Die Erklärung von schiko ist grundsätzlich richtig. Da es jedoch bei den Hinterbliebenenrenten je nach Todesdatum, Hochzeitsdatum bzw. Geburtsdatum des Versicherten unterschiedliche Rechtsanwendungen gibt und auch andere Einkommensarten die Höhe der Rente beeinflussen können, ist es grundsätzlich ratsam, die Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung wahrzunehmen.

Moderatoren-Antwortam 31.10.2008 | 14:35

Bisher (2008) war es so, dass aus der Rente der Beitrag der jeweiligen Krankenkasse zur Hälfte von der Rentenversicherung und zur anderen Hälfte vom Versicherten selber zu tragen war. Zusätzlich gab es einen zusätzlichen Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 0,9 % der alleine vom Versicherten zu tragen war.

Ab 2009 gibt es einen einheitlichen Beitragssatz der Krankenkassen (15,5%).

Von diesem sind von der Rentenversicherung 7,3 % zu tragen (15,5 - 0,9 = 14,6 /2), der Rest ist vom Versicherten zu leisten (7,3 % + 0,9 % = 8,2 %).

5 Antworten

Schiko.am 30.10.2008 | 17:04
Kenne die broschüre nicht, rechne aber so, ausgehend von 1500 brutto ./. 152, 25 - 10.15 % von 1500 = 1.347,75 nettorente. 1.347,75 eigenes einkommen minus 3% w.steuer 0.040,43 minus anrechnungsfrei 26,56x 26,4fach 0.701,18 anrechnungsfrei 0.606,14 mit 40% = 242,46 kürzung der witwenrente, verbleiben von 500 noch 257,54 minus kranken/pfl.vers. An der eigenen rente ändert sich natürlich nichts. Mit freundlichen Grüßen.
Schiko.am 31.10.2008 | 11:13
Hätte es mir ja denken können. 7,30 arbeitgeber 7,30 arbeitnehmer 0,90 sonderbeitrag AN. ----- 15,50 ab 1.1.09 . 8,20 AN.krankenvers. 1,95 pflegeversicherung ----- 10,15 arbeitnehmer. ==== Sie brauchen sich nicht ge-nieren, meine frau und viele andere wissen dies auch nicht. Dies ist auch der grund warum ich oft zur meiner überraschung kritik bekomme, wenn ich unaufgefordert hier was schreibe. Kenne doch die wörter, gscheidling, angeber,selbst- darsteller. Für alle die so denken, trifft dies auf sich selber zu. Gerade weil ich durch vereins- zugehörigkeit mein ohr nahe am menschen habe komme ich manchmal auf solche ge - danken. MfG.
Torwartam 31.10.2008 | 11:07
Hallo Schiko, woher kommen diese 10,15% ?
Torwartam 31.10.2008 | 12:04
Danke, ich bin nur nicht auf die 10,15 gekommen. Da Sie ja den neuen GKV Beitragssatz verwendet haben ist mir dieses klar. Im übrigen steht in der Broschüre die ich angeführt habe etwas von Beitragsanteil. Aber nicht genau welcher. Nun ist es klar. Vielen Dank nochmal
Torwartam 31.10.2008 | 12:30
Hallo Experte: Können Sie mir folgendes bitte in Zahlen erklären? Ab 01.01.2009 werden wir die Hälfte des Beitrages tragen, der sich aus der Anwendung des um 0,9 Beitragssatzpunkte verminderten allgemeinen Beitragssaatzes auf die Rente ergibt. Der verbleibende Beitragsanteil wird von Ihnen zu tragen sein. Zwar ist dieser Beitragsanteil im Vergleich zum Beitragsanteil des RV Trägers 0,9 Beitragssatzpunktes höher. Dafür wird für Sie jedoch die Zahlung des bisherigen zusätzlichen KV Beitrages in Höhe von 0,9 % Ihrer monatlichen Rente entfallen. Wäre nett von Ihnen.
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