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Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Schiko,
die Ergänzung des § 18b Abs. 5 SGB IV ab dem 01.07.2007 soll pauschal die für einige Rentner seit 2005 gestiegene oder erstmals eingetretene Besteuerung der Altersrenten ausgleichen. Da die Abzugsregelungen des § 18b immer pauschal - also nicht auf den Einzelfall bezogen - angewandt werden, erhalten Witwen/Witwer die 3 % Abzug auch dann, wenn sie auf ihre Altersrente keine Steuern zahlen.
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