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Experten-Antwort

erwerbsfähigkeit bedroht: ist nun die DRV in der pflicht?

von jürgen25.04.2013 | 08:27
2178 Ansichten
4 Antworten

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hallo, ich beziehe krankengeld, es sind noch ein paar monate bis zur aussteuerung und ich habe einen antrag auf em-rente gestellt. nun möchte mich meine krankenkasse wohl vorher "loswerden" und zum MDK schicken. meine fachärztin hat im befundbericht, den sie an die kasse zurückschicken soll, angegeben, dass die erwerbsfähigkeit bedroht ist und sie nicht beurteilen könne, ob eine reha helfen könne. bin bei ihr erst seit dezember in behenaldung. zudem hat sie darauf verwiesen, dass ich erst 2011 eine reha hatte (AU entlassen, arbeitsversuch 2 monate später, dann wieder AU) was bedeutet das nun für mich? ist jetzt automatisch die rentenversicherung in der leistungspflicht? kann das krankengeld nun einfach eingestellt worden oder muss auf die entscheidung der DRV gewartet werden? ist eine erneute reha möglich oder wird nun über die rente entschieden? danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ergänzung zu Mellis Anwort: Die KK kann zur Reha-Antragstellung auffordern, muss das weitere Verfahren der RV dann aber abwarten. Sie muss auch dann abwarten, wenn ein Rentenverfahren läuft. Insoweit muss bei weiterhin vorliegender Arbeitsunfähigkeit Krankengeld gezahlt werden. Kommt der Tag der Aussteuerung noch vor Abschluss des Rentenverfahrens, zahlt im soganannten Nahtlosigkeitsverfahren die Agentur zunächst AloGeld.

Käme es nach den vorliegenden Arztberichten nicht zu einer sofortigen Feststellung der Erwerbsminderung, wird idR vom RV-Träger eine med. Reha vorgeschlagen - mit dem Zweck ein eindeutiges Votum im Entlassungsbericht zu erhalten. Danach kann erst alles weitere entschieden werden. - Sogenannte Umschulungen können dann auch überhaupt qualifizierende Maßnahmen sein. Anschließende Leistungen zur Teilhabe sind daher nicht per se ausgeschlossen.

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3 Antworten

Melliam 25.04.2013 | 08:41
Hallo Jürgen, diese Frage wird Ihnen hier niemand zu 100% beantworten können. Wenn Ihre Erwerbsfähigkeit gefährdet bzw. eingeschränkt ist, ist in erster linie die RV zuständig. In Akutfällen wird auch nach knapp 2 Jahren eine erneute medizinische Reha genehmigt werden (Reha vor Rente). In der Reha wird dann eine sozialmedizinische Einschätzung abgegeben, ob und wenn ja, inwieweit Sie noch erwerbsfähig sind. Eventuell wird auch eine Umschulung (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) befürwortet.
???am 25.04.2013 | 10:13
"Habe nichts gelernt und zuvor 6 Jahre als ungelernte Kraft im Call Center gejobbt (Teilzeit). Kommt das dann trotzdem in Frage? Ein Schulabschluss ist vorhanden." Grundsätzlich ja. Wichtiger ist, wie es um Ihre Lernfähigkeit und Ihr Leistungsvermögen bestellt ist. Aber dafür wird eine Abtestung gemacht.
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