Hallo NoName,
die beiden Nutzer KSC und W°lfgang haben Ihnen bereits das Wesentliche gesagt:
In Ihrem Fall wurde ein Gutachten über Ihre Erwerbsfähigkeit erstellt und ist zum Schluss gekommen, dass Sie mindestens 3 Stunden täglich erwerbsfähig sind. Dieses Ergebnis ist auch für das Jobcenter bindend. Damit erfüllen Sie weiter die Voraussetzungen für Arbeitslosengeld II.
Wäre das Gutachten zu der Feststellung gekommen, dass sie weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können, hätten Sie die Voraussetzungen für den Bezug von ALG II nicht mehr erfüllt.
Ob Sie die Voraussetzungen für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (3 bis unter 6 Stunden täglich erwerbsfähig) erfüllen, kann hier im Forum nicht geklärt werden, da dafür auch bestimmte versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Hierzu kann nur Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger eine verlässliche Aussage machen. Wenn Sie von der DRV einen entsprechenden Bescheid erhalten, steht es Ihnen selbstverständlich frei, dagegen Widerspruch einzulegen, wenn es aus Ihrer Sicht Gründe dafür gibt.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung