Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Erwerbsgemindertenrente

von Barbara16.04.2018 | 10:45
521 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag. Wer keine Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet, für den erlischt nach 2 Jahren der Anspruch auf die Erwerbsgemindertenrente. Fall 1 1. Wie ist das, wenn wenn man vor Fristablauf dieser 2 Jahre einen Antrag auf Erwerbsgemindertenrente stellt, stoppt dann diese Frist ? 2. Sagen wir mal, alles benötigt 3 Jahre, weil ich vor dem Sozialgericht klagen werde, gegen die e.v. Ablehnung, fängt dann die 2 Jahres Frist an neu zu laufen ? 3. Oder ist nach dem Entscheid, der e.v. Ablehnung durch das Sozialgerichtes, nach ca. 3 Jahren, der Erwerbsgemindertenschutz durch die Rentenversicherung sofort erloschen ? Fall 2 4. Kann man durch freiwillige Einzahlungen des Mindestbetrages in die Rentenversicherung den Erwerbsgemindertenschutz beibehalten ? Danke !

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Barbara

zunächst einmal kann man den Schutz der Erwerbsminderungsrente durch freiwillige Beiträge nur aufrecht erhalten, wenn bereits vor dem 01.01.1984 mindestens für 5 Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden und seit dem 01.01.1984 jeder (!) Monat lückenlos mit rentenrechtlichen Zeiten belegt ist.

Bei der Prüfung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente - 36 Monate Pflichtbeiträge innerhalb der letzten 5 Jahre - handelt es sich nicht um eine Frist, sondern um einen festen Zeitraum, der vor Eintritt des Leistungsfalles der Erwerbsminderung gebildet wird.

Sollte man also in dem von Ihnen genannten Beispiel den Rentenantrag stellen, dann bezieht man sich ja auf einen möglichen Leistungsfall, aufgrund dessen die Erwerbsminderung und die damit zusammenhängenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen geprüft werden. In einem möglichen anschließenden Klageverfahren wird immer noch abgestellt auf diesen Termin des Leistungsfalles der Erwerbsminderung geprüft.

Rentenantrags-, Widerspruchs- und Klageverfahren stoppen nicht den Ablauf des 5-Jahres-Zeitraumes und setzen keine neuen Fristen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Barbara,

Pflichtbeiträge aus einem Minijob erhalten den Schutz der Erwerbsminderungsrente weiter aufrecht.

Es darf somit keine Befreiung von der Versicherungspflicht im Minijob erfolgen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Babsiam 16.04.2018 | 10:59
Na Barbara ist es mal wieder soweit. Fall 1: Geh an die frische Luft, das Wetter ist schön. Fall 2: Nimm Deine Pillen
=//=am 16.04.2018 | 12:25
"Rentenantrags-, Widerspruchs- und Klageverfahren stoppen nicht den Ablauf des 5-Jahres-Zeitraumes und setzen keine neuen Fristen." Sofern die Anwartschaft für die Erwerbsminderungsrente durch freiwillige Beiträge erhalten werden kann, ist das m.E. schon der Fall.
Barbaraam 16.04.2018 | 13:45
Danke für die Antworten ! Ich habe keine der benannten Bedingungen zur Aufrechterhaltung der Erwerbsminderungsrente weder vor 84 noch nach 84 erfüllt. Kann man den EM-Versicherungschutz mit einem 450€-, Mini- Job erhalten, wenn man für, in die Rente e.v. zuzahlt ? Vielen Dank für nette Antworten, Barbara !
Schadeam 16.04.2018 | 14:26
Ja, wenn Sie sich vom Minijob 3,6% abziehen lassen sind Sie pflichtversichert und erwerben zählende Beiträge.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026