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Experten-Antwort

Erwerbsgemindertenrente befristet ?

von Bert13.10.2011 | 13:02
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6 Antworten

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Hallo ! ich lese hier seit einiger Zeit mit und habe eine Frage. Habe ich es richtig verstanden, 1) daß meist eine volle Erwerbsgemindertenrente heute auf ca. 3*3 Jahre befristet wird, bis sie in eine unbefristete umgewandelt wird ? 2) Eine teilweise Erwerbsgemindertenrente wird generell befristet, bis man das Altersrenten-Alter erreicht hat ? 3) Wenn es eine Arbeitsmarktrente dazu gibt, wird sowieso bis zur Altersrente befristet ? Danke für die Auskunft Bert

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

JA.

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5 Antworten

...am 13.10.2011 | 13:34
Oh, die Experten haben heute keine Zeit...
...am 13.10.2011 | 13:33
zu 1) Renten wegen Erwerbsminderung sind grundsätzlich zu befristen. Für welchen Zeitraum die Befistung ausgesprochen wird (1, 2 oder 3 Jahre oder auch nur ein halbes Jahr) entscheidet der medizinische Dienst der RV. Nach einer Gesamtbefristung von 9 Jahren ist die Rente bei weiterer Erwerbsminderung unbefristet zu leisten, was eine zukünftige Überprüfung des Gesundheitszustandes und eine Entziehung der Rente bei Erwerbsfähigkeit von mind. 6h / Tag nicht ausschließt. Dies gilt sowohl bei teilweisen als auch bei vollen Erwerbsminderungsrenten. zu 2) Renten wegen Erwerbsminderung (egal ob teilweise oder voll) können max. bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze geleistet werden. Daran schließt sich die Regelaltersrente an. zu 3) Weil die Arbeitsmarktrente nichts mit der Altersrente zu tun hat. Wenn jemand noch 3 bis unter 6h / Tag auf dem allgemeinern Arbeitsmarkt erwerbsfähig ist (also teilerwerbsgemindert), kann er/sie dennoch die volle Erwerbsminderungsrente erhalten, wenn der Arbeitsmarkt für eine entsprechende, leidensgerechte Tätigkeit verschlossen ist oder als verschlossen gilt - also entsrepchende Teilzeitarbeitsplätze nicht zur Verfügung stehen. Diese volle Erwerbsminderungsrente wird auch im Sprachgebrauch als Arbeitsmarktrente bezeichnet. Diese sind auch über die 9 Jahre hinaus immer zu befristen, da sich theoretisch der Arbeitsmarkt ändern könnte...
Der Kämpferam 13.10.2011 | 14:32
Erwerbsminderungsrenten aus rein mediz. Gründen werden auch unbefristet erteilt, wenn unwahrscheinlich ist dass eine Besserung erreicht werden kann!!!!!!!
Krämersam 13.10.2011 | 16:41
zu 1 ) Nein. Es darf insgesamt nur bis zu 9 Jahren eine EM-Rente befristet gezahlt werden. Der einzelne Befristungszeitraum kann MAXIMAL bis 3 Jahre umfassen. Aber auch kürzere Zeiträume wie 1, 1,5 oder 2 Jahre oder 6 Monate etc. pp sind durchaus gängige Praxis. Also nix mit 3 x verlängern a 3 Jahre. Es kann auch 9 x je nur 1 Jahr verlängert werden oder 2 x 2 Jahre, 2 x 1 Jahr und 1 x 3 Jahre oder sonnstwie , aber längstens und insgesamt nur für 9 Jahre !! Ab dem 10. Jahr gibts dann entweder die unbefristete EM-rente oder keine Rente mehr,w enn keine EM mehr besteht... Es KANN aber auch entweder sofort ( schom beim 1. Erstantrag ) oder bei irgend einem Verlängrungsantrag zwischendruch dann VOR den 9 Jahren eine unbefristete EM-Rente zugesprochen werden. Nämlich dann wenn die RV davon ausgeht , das keine Besserung der EM mehr eintreten wird. Diese Fälle sind gar nicht mal so selten. Oft ist z.b. der 2. oder 3. Verlängerungsantrag schon entscheidend ob unbefristet gezahlt wird. 2 ) Nein. Eine teilw. EM-Rente wird NICHT generell befrsitet ! Auch eine teilweise EM-rente kann natürlich sofort oder auch bei einem Verlängerungsantrag dann unbefristet - also bis zur Altersrente - gezahlt werden. Unbefristet aber nur dann , wenn seitens der RV eine Besserung der EM ausgeschlossen wird. zu 3 ) Ja Eine teilweise EM-Rente die als Arbeitsmarktrente ( also volle EM-Rente ) gezahlt wird, kann NIE unbefristet gezahlt werden, sondern muss - bis zur Altersrente - immer wieder verlängert werden. Eine Arbeitsmarktrente wird also immer befristet , weil diese Rente ja zur Häflte von der Lage am Arbeitsmarkt abhängig ist, der sich ja zumindest theoretisch im Laufe der Zeit ändern kann !
...am 13.10.2011 | 18:00
Deshalb wurde ja auch geschrieben "grundsätzlich zu befristen". Außerdem sind die Fälle in denen es von Anfang an eine unbefristete Rente gibt sehr begrenzt und fast verschwindend gering.
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