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Experten-Antwort

Erwerbslosen-rente Unfall beim Mini Job

von Andreas Hagen23.11.2015 | 20:35
1550 Ansichten
8 Antworten

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Hallo,ich habe mal eine Frage .Ich bekomme eine Erwerbslosen Rente.Neben bei arbeite ich auf 450€ Basis.Heute hatte ich auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall und bin daher 14 Tage krank geschrieben.Jetzt soll ich Kranken Geld für die Tage bekommen.Wird dieses Krankengeld auf mein Mini Job angerechnet und kann mir deshalb die Rente gekürzt werden ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ein gleichzeitiger Bezug von Arbeitsentgelt und Krankengeld ist nicht möglich. Deshalb ist davon auszugehen, dass die Krankenkasse erst nach Abschluss der Lohnfortzahlung (i.d.R. für 42 Tage) Leistungen gewährt. Darüber hinaus dürfte das Krankengeld wegen der geringen Höhe keinen schadhaften Einfluss auf die Erwerbsminderungsrente haben. Eine Rentenkürzung ist insofern nicht zu befürchten.

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7 Antworten

Achillam 24.11.2015 | 06:44
Auch während eines Minijobs haben Sie Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Nichtsdestotrotz, werden Sie ja nicht gleichzeitig Krankengeld und Lohn bekommen, da Krankengeld theoretisch immer geringer ist als der Lohn, brauchen Sie wegen einer Anrechnung keine sorgen haben.
Herz1952am 24.11.2015 | 13:33
Die LFZ Krank erhöht nicht Ihr Einkommen aus dem Minijob, sondern ist nur eine Lohnersatzleistung des Arbeitgebers für die Zeit der Krankheit. Ob allerdings nach 6 Wochen Anspruch auf Krankengeld bei einem Minijob besteht, da muss ich jetzt passen. Vielleicht können Sie es mal googeln, falls es soweit kommen könnte.
Herz1952am 24.11.2015 | 13:38
Ein Minijobber hat nach 6 Wochen LFZ keinen Anspruch auf Krankengeld gegenüber der Krankenkasse. Ich war mir nicht ganz sicher aber es ist so. Hier ein Link: http://www.krankschreibung.net/krankengeld-bei-minijob.html
Leseram 24.11.2015 | 15:16
Hallo Andres Hagen, schon einmal dran gedacht zu einem D-Arzt zu gehen, auch als geringfügig Beschäftigter dürfte das ein Wegeunfall sein (Verletztengeld nach den 6 Wochen)
Herz1952am 25.11.2015 | 14:10
@Leser, Sie könnten "richtig liegen". Bei gewerblichen Minijobs (nicht im Haushalt) werden die Beiträge zur Unfallversicherung nicht pauschal berechnet, sondern individuell, das heißt nach sog. Gefahrenklassen in der der Minijobber beschäftigt ist. @Herzstein, die private Tagegeldversicherung hat mit der gesetzlichen Krankenversicherung nichts zu tun. Es kommt dann auf die Bedingungen der Tagesgeldversicherung an. Dies ist aber nicht das klassische Krankengeld, das nach Lohnausfall gerechnet wird.
Herz1952am 25.11.2015 | 14:15
Andreas Hagen hatte ja einen Unfall. Wenn er eine "alte" Unfall Versicherung (privat) hat kann er ein Krankenhaustagegeld bekommen. Bei neueren Verträgen gibt es aber kein Tagegeld mehr. Je nach Verletzungsgrad gibt es natürlich eine Entschädigung (bei bleibenden Schäden). Eventuell sogar eine Rente ab einem bestimmten Schadensprozentsatz von der versicherten Grundsumme. Hier ist natürlich die Vertragsgestaltung maßgebend.
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