Ein gleichzeitiger Bezug von Arbeitsentgelt und Krankengeld ist nicht möglich. Deshalb ist davon auszugehen, dass die Krankenkasse erst nach Abschluss der Lohnfortzahlung (i.d.R. für 42 Tage) Leistungen gewährt. Darüber hinaus dürfte das Krankengeld wegen der geringen Höhe keinen schadhaften Einfluss auf die Erwerbsminderungsrente haben. Eine Rentenkürzung ist insofern nicht zu befürchten.