Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Erwerbslosenrente-Altersrente

von wigö04.03.2007 | 10:36
2199 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, Ich bin 100% Schwerbehindert und beziehe eine Erwerbslosen Rente. Nun werde ich dieses Jahr 60 Jahre. Bekomme ich nun meine Altersrene ohne Abzüge? Muss ich einen Antrag stellen? Besten dank wigö

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eine „Erwerbslosen – Altersrente“ gibt es in der gesetzlichen RV nicht. Ich gehe deshalb davon aus, dass es sich in Ihrem Fall um eine Rente wegen Erwerbsminderung handelt.

Hierbei ist es bei Rentenbeginn seit 2004 in der Tat so, dass für Bezugszeiten vor dem 60. Lebensjahr 10,8 % Abschlag anfallen.

In Ihrem Fall wäre es deshalb nicht uninteressant in Erfahrung zu bringen, ob Sie bereits am 16.11.2000 zu 50 % GdB als schwerbehindert anerkannt waren und Sie auch bereits die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. War dies nämlich der Fall, so könnten Sie - isoliert betrachtet – die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen ab 60 ohne Abschläge beanspruchen.

Dann wiederum wäre zu prüfen, inwieweit die Abschläge aus der EM Rente für die Altersrente übernommen werden, insoweit wäre § 77 Abs.3 Sozialgesetzbuch VI zu beachten.

Vereinfacht gesprochen bedeutet dies dann, dass es für diejenigen Entgeltpunkte die bereits von einer Kürzung des Zugangsfaktors betroffen waren dann zu einer Anhebung kommen kann.

Wären aber auch für Bezugszeiten der Altersrente für Schwerbehinderte Menschen ab 60 Abschläge (in Höhe von 10,8 %) fällig, so kann es natürlich dann zu keinem Wegfall des (aufgrund des 10,8 % Abschlags) verminderten Zugangsfaktors kommen.

Lassen Sie sich aber hierzu individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten.

MfG

1 Antworten

Heinzam 04.03.2007 | 17:29
Eine abschlagsfreie Altersrente können Sie nach Vollendung des 60. Lebensjahres beziehen, wenn Sie bereits am 16.11.2000 schwerbehindert (mindestens 50%), erwerbsunfähig oder berufsunfähig waren und im Versicherungsverlauf 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten haben. Ein Antrag auf die Altersrente muss gestellt werden.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026