Ich empfehle Ihnen ebenfalls sich von der Krankenkasse beraten zu lassen.
Denn für die Beantwortung Ihrer Frage ist entscheidend, ob Sie im Falle der Rentenantragstellung bzw. des Rentenbezuges selber in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sein werden. Ob hierfür die Voraussetzung (die sog. Vorversicherungszeit) vorliegt, sollten Sie von Ihrer Krankenkasse prüfen lassen.
Sofern Sie selber pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner werden sollten, zahlen Sie lediglich einen prozentualen Krankenversicherungsbeitrag von Ihrer Bruttorente; das Gehalt Ihres Mannes wäre nicht von Belang.