Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

erwerbslosenrente und arbeitslosigkeit

von taufra11.07.2011 | 11:33
2688 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
guten tag ich bin im moment krnk und dies wird sich auch nicht mehr ändern (lt. arzt ) ab nächsten januar bin ich dann arbeitslos und wahrsch. immer noch krank. was passier nach aussteuerung bezügl. auf meine arb.losigkeit, wenn ich aus gesundheitsgr. dem arb.markt nicht zur verfügung stehe. von wem bekomme ich wielange geld und !! wann soll ich den rentenantrag stellen!! danke bis dahin

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Volkers Antwort ist nichts hinzuzufügen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

gast 123am 11.07.2011 | 12:23
Hallo, das kann man nicht in einem Satz und mit so wenigen Angaben beantworten. Unter der Annahme, dass sozialmed. feststeht, dass Sie nur noch unter 3 Std. am Tag erwerbsfähig sein können, hätten Sie Anspruch auf eine EM-Rente, wenn Sie insges. 5 VJ und in den letzten 5 J. zusätzlich 36 Monate Pflichtbeiträge nachweisen können. Ggf. kann man natürlich die Rente früher oder später beantragen, z.b. wenn das KG oder ALG höher ist als die Rente. Diese Wahl besteht aber nicht, wenn z.B. die Krankenkasse auffordert den Reha- bzw. Rentenantrag zu stellen und und und... gruß gast
Volkeram 11.07.2011 | 12:49
Da das Krankengeld - meistens - höher ist als die zu erwartende EM-Rente sollte man den EM-Antrag nicht zu früh stellen. Bei einer zu frühen EM-Antragstellung und vor allem dann dessen Genehmigung würden Sie sonst viel (Kranken)geld unter Umständen verschenken.. Allerdings dürfen Sie auch nicht zu lange damit warten, da die Beabeitungsdauer so einen EM-Antrages auch viele Monate dauern kann. Und sollte bis zur Aussteuerung dann über den EM-Antrag nicht entschieden sein, dürften oderr besser müssten Sie sich dann mit der Agentur für Arbeit auseinandersetzen. Das sollte man aber wenn eben möglich vermeiden. Wenn Sie erst im Januar nächsten Jahres ausgesteuert werden, würde ich den EM-Antrag erst im September spätestens jedoch im Oktober stellen. Dann haben Sie noch im Normalfall genügend Vorlaufzeit , aber wie gesagt im Einzelfall könnte diese Zeitspanne auch nicht mehr reichen. Aber das wird ihnen niemand im Vorfeld sagen könenn wie lange die Bearbeitung ihres EM-Antrages dann dauern wird. Wenn Sie sich bei der Agentur für Arbeit melden müssten um ALG I bis zum Rentenbescheid zu beziehen, dürfte dieser Beitrag von mir auch auf Sie zutreffen : " Sobald Sie den Brief ihrer Krankenkasse mit dem Termin der Aussteuerung vorliegen haben sollten Sie SOFORT damit zur Agentur für Arbeit gehen. Sie bekommen dann ab Datum der Aussteuerung solange bis das Sozialgericht über ihren EM-Antrag entschieden hat ALG I. Entweder bekommen Sie ALG I nach §125 ( sog. Nahtlosigkeit - wenn Sie ALLE Voraussetzungen dazu erfüllen -was oft nicht der Fall ist ! ) oder eben das " normale" ALG I nach §117. Von der Höhe her sind beide gleich. Die Entscheidung darüber welches ALG I Sie bekommen fällt die AfA nachem Sie der ärztliche Dienst der AfA hinsichtlich ihrer Arbeitsfähigkeit beurteilt hat ! Bei EM-Antragstellern wird dieser regelmässig eingeschaltet. Kurz gesagt lässt man Sie bei ALG I nach dem §125 dann - in der Regel - seitens der AfA in Ruhe, wohingegen beim ALG I nach §117 Sie wie einer normaler - gesunder - ALG I Empfänger behandelt werden mit allen deren Pflichten ( wie z.b. Bewerbungen schreiben, Eigenbemühungen um einen Arbeitsplatz anstellen, Eingliederungsverbeinbarung, etc. ) Auf jeden Fall bekommen Sie ALG I nur längstens natürlich nur für ihre individuelle Anspruchsdauer, welche Sie noch aus der Zeit vor dem Krankengeldbezug haben bzw. für einen neuen Anspruch den Sie sich in der Zeit der Krankengeldzahlung erworben haben ( auch bei Krankengeldzahlung werden - unter bestimmten Voraussetzungen - Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt ) : " § 26 SGB III - Sonstige Versicherungspflichtige (2) Versicherungspflichtig sind Personen in der Zeit, für die sie 1. von einem Leistungsträger Mutterschaftsgeld, KRANKENGELD, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld oder von einem Träger der medizinischen Rehabilitation Übergangsgeld beziehen, [...] w e n n sie unmittelbar vor Beginn der Leistung versicherungspflichtig waren, eine laufende Entgeltersatzleistung nach diesem Buch bezogen oder eine als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme geförderte Beschäftigung ausgeübt haben, die ein Versicherungspflichtverhältnis oder den Bezug einer laufenden Entgeltersatzleistung nach diesem Buch unterbrochen hat. " http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/26.html http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Arbeitslosengeld-be… Ist ihre ALG I Anspruchsdauer dann mal abgelaufen und das SG Verfahren immer noch nicht entschieden stellen Sie einen Antrag auf ALG II. Dies würde aber auch nur unter bestimmten Vorausstezungehn dann gezahlt wie z.b. nur bei Bedürftigkeit. Sollte dies dann nicht gewährt werden können, bleibt ihnen nur noch der Weg zum Sozialamt um Hilfe zum Lebensunterhalt zu beantragen." https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_…
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026