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Experten-Antwort

Erwerbsminderrungsrente

von Teddy12.08.2025 | 07:57
344 Ansichten
15 Antworten
Habe vor 18 Monaten einen antrag auf erwärbsminderrungsrente gestellt leide unter laufschwindel mit sturzgefahr habe mir auf Grund dessen schon den oberarm gebrochen brauch viel hilfe lm Haushalt und andere sachen wie duschen einkaufen habe alle ateste und Bescheinigungen eingereicht aber die renten kasse reagiert nicht beziehe keinerlei Gelder bin drauf angewiesen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.08.2025 | 12:42

Hallo Teddy,

 

leider gilt hier das gleiche wie bei der vorangegangen Frage. Warum Sie auf Ihren Antrag auf Erwerbsminderung 18 Monate keine Antwort erhalten haben kann ich ohne Einsicht in die Akte nicht beantworten. Ein Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente würde Ihnen zustehen, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind (in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung (Leistungsfall) drei Jahre mit Pflichtbeiträgen) und sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Letztlich ist es ratsam sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger nach Ihrem Antrag zu erkundigen und sich beraten zu lassen, welche Möglichkeiten Sie aufgrund Ihrer individuellen Situation haben. 

Von Montag bis Donnerstag 08:00 bis 19:00 Uhr und Freitag bis 15:30 Uhr steht Ihnen hierfür auch das Servicetelefon - 0800 1000 4800 - zur Verfügung.

 

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

14 Antworten

Corneliusam 12.08.2025 | 08:02
Und Ihre Frage?
Schadeam 12.08.2025 | 08:28
In 18 Monaten keine Reaktion ist wenig glaubhaft. Sind Sie im Antragsverfahren oder läuft schon Widerspruch oder Klage? Hier im Forum lösen wir das nicht.
Eddieam 12.08.2025 | 08:32
Sie müssen dort nachfragen, wo Ihr Antrag liegt. Hier im Forum hat niemand Ihre Unterlagen. Nach 18 Monaten glaube ich nicht, dass Sie den EM-Antrag bewilligt bekommen. Kontaktmöglichkeiten zu den Rentenversicherungsträgern https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-K…
Pflegeversicherungam 12.08.2025 | 08:46
Das, was Sie schildern mit Haushaltshilfe, Dusche usw. sind ja auch alles Dinge, die über den Pflegegrad laufen. Also bei der Krankenkasse/Pflegekasse anrufen und dort einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen. Trotzdem natürlich auch Kontakt zur DRV aufrecht erhalten und um Sachstand bitten.
Bedürftig ?am 12.08.2025 | 10:24
Wenn Sie tatsächlich bedürftig sein sollten können Sie beim Jobcenter einen Antrag auf Bürgergeld stellen. Sofern dieser bewilligt wird, würde das Jobcenter sich an die Rentenversicherung wenden, wenn ihnen von dort eine Rente genehmigt würde
Ja, aber am 12.08.2025 | 10:27
Pflegeversicherung schrieb

Das, was Sie schildern mit Haushaltshilfe, Dusche usw. sind ja auch alles Dinge, die über den Pflegegrad laufen. Also bei der Krankenkasse/Pflegekasse anrufen und dort einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen.

Trotzdem natürlich auch Kontakt zur DRV aufrecht erhalten und um Sachstand bitten.

Ja, aber nur,wenn der Beitragersteller krankenversichert ist. Das geht nicht aus der Frage hervor. Wer kein Geld hat spart erstmal da,wo er kann, nicht selten ist es dann die Krankenversicherung
Aufwachenam 12.08.2025 | 13:54
Nix, ja aber schrieb

Wo haben Sie denn den Unsinn aufgeschnappt?🫣

Was ist daran Unsinn ? Wer Langzeitkrank ist macht nicht selten die Erfahrung, dass es schnell abwärts gehen kann. Erst Lohnfortzahlung, dann Krankengeld, ALG und wenn das alles ausgeschöpft ist und man immer noch zu krank zum Arbeiten ist, dann bleibt nur noch das Bürgergeld, wenn man nicht gerade durch einen Lebenspartner finanziell abgesichert ist. Es sind gar nicht so wenige, die aus Scham nicht zum JC gehen. Wenn die Agentur für Arbeit nicht mehr zuständig ist, dann läuft die Nachversicherung der GKV noch 4 Wochen. Danach muss man sich auf eigene Kosten versichern- oder eben. siehe Oben- zum JC gehen. Wer Bürgergeld bezieht, ist automatisch pflichtversichert. Oder was denken Sie, passiert mit den Leuten, die kein ALG mehr bekommen aber weiterhin krank sind bzw. arbeitssuchend ?
Hier bitte :am 12.08.2025 | 15:42
Nix aufwachen schrieb

Wieder nur so eine unbewiesene Behauptung! Woher wollen Sie denn wissen, wie hoch die entsprechenden Zahlen sind? Nur weil Sie so gehandelt haben, sind es doch immer noch prozentual sehr wenige, die dies machen. „Gar nicht so wenige“ sagt da rein gar nichts aus. Wenn Sie Zahlen und deren Quellen nennen, nimmt Sie vielleicht auch jemand ernst. Im Übrigen besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht!

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/versorgung-ohne-kr… Ich hoffe, die Tagesschau ist Ihnen seriös genug. Aber interessant, was SIE mir da unterstellen. Ich war in meinem ganzen Leben noch nicht ohne Krankenversicherungsschutz- notfalls wurde die KV selbst bezahlt. Zum Glück habe ich die Gabe, mit ähnlich wenig Geld auszukommen wie anderen Menschen an Hirnmasse zur Verfügung haben. Obwohl es in Deutschland für PKW auch eine Versicherungspflicht gibt es auch hier immer wieder mal Meldungen dazu, dass ein Fahrzeug ohne Versicherungsschutz unterwegs war und z.B. verunfallt ist. Leider gibt es aber keine Pflicht, seinen unqualifizierten Kommentar in herablassender Weise für sich zu behalten.
Stur ?am 13.08.2025 | 05:35
Nix kapiert! schrieb

Haben Sie Ihren zitierten Text überhaupt mal gelesen? Verstanden haben Sie jedenfalls nichts. Hier werden alle ( hauptsächlich Menschen mit Migrationshintergrund) in einen Topf geworfen. Wenn man diese Gruppe mal außen vorlässt, wieviel Promille bleiben dann noch über? Einzelfälle!

Sie sind doch hier der Sturkopp und weichen vom eigentlichen Thema ab. Ich hatte lediglich drauf hingewiesen, dass das Bemühen um einen PG verschenkte Zeit (und Hoffnung) ist, sollte der TE nicht krankenversichert sein. Da SIE jetzt hier das Wort Migrationshintergrund hervorbringen: schonmal darüber nachgedacht, dass TH evtl. einen solchen hat ? Und selbst wenn nicht, es sind nicht ausschließlich Leute mit nicht-deutscher-Herkunft, die evtl. keine KV haben. Da in dem Land, in dem Sie und auch ich leben, zahlreiche Menschen verschiedenster Kulturen ihren Wohnsitz haben, ist es Schwachsinn, nach der Herkunft zu selektieren. Würde mich nicht wundern, wenn Sie zu denen gehören, die ziemlich braun denken ! Wenn Jemand mit zahlreichen Rechtschreib- und Grammtikfehlern schreibt "beziehe keinerlei Gelder", dann wäre es in der Taat nicht ungewöhnlich, wenn da keine KV mehr vorliegt. Wer keine Gelder bezieht, wird nicht mal eben an die 200€ pro Monat für eine KV ausgeben (können/wollen).
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