Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Erwerbsminderubgsrente

von Essi 22.03.2023 | 08:09
110 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, ich habe mal ein paar Fragen wenn meine derzeitige volle Bruttoerwerbsmibderubgsrente ca. 2.2000€ laut Renteninformation beträgt was erhalte ich ca. Netto ausgezahlt mit welchen Abzügen kann ich rechnen? Bzw. was bleibt ungefähr Netto? Ich bin verheiratet, Jahrgang 1981, Steuerklasse 5 (falls die Daren relevant sind) 2. Wie das Gehalt etc. von meinem Mann berücksichtigt oder ähnliches? Wahrscheinlich hat sein Verdienst keinen Einfluss? 3. Nehmen wir mal an. Ich erhalte jetzt volle Erwerbsmibderubgsrente in Höhe von 2.200€ brutto per heute. Wie wäre es wenn ich dann z.B. wieder gesund bin und wieder arbeiten gehe mit einem viel geringeren Gehalt als wie ich bisher verdient habe und dann ggf. 10 Jahre später wieder erkranke wird dann ggf. meine Erwerbsmibderungsrente geringer? 4. Andere Situation meine Bruttoerwerbsmibderubgsrente würde per heute 2.200€ Beträgen, ich werde aber nun Arbeitslos und erhalte Arbeitslosengeld 1 hat das eine Auswirkung auf meine Erwerbsmibderubgsrente? Und hat Krankengeld Auswirkungen auf meine Erwerbsmibderubgsrente?

4 Antworten

Abschlägeam 22.03.2023 | 08:28
zu 1: vom Bruttobetrag fallen noch KV/PV Beiträge an, je nachdem, wie Sie versichert sind. Wenn in einer GKV, dann können Sie ca. 11 % rechnen. Und ein Teil der Rente ist steuerpflichtig, hängt vom Rentenbeginnjahr ab. Wäre dies z.B. 2023, dann beträgt ser steuerpflichtige Anteil 83 %. Was dies dann netto ergibt, können Sie mit diversen online-Rechnern überschlagen zu 2: nein zu 3: ja, davon muss man dann wohl ausgehen, denn dann würde eine 'neue' EM-Rente komplett neu berechnet werden zu 4: Zunächst erst einmal nicht. Und sollten Sie jetzt kurzfristig erwerbsgemindert werden, dann würde eine 'Günstigerprüfung' gemacht, d.h. vier Jahre werden ausgeklammert wegen Einkommenseinbußen, die bereits durch Krankheit entstanden sein können) und nur mit den für Sie besseren Werten dann weiter gerechnet. Ob überhaupt für Sie eine Erwerbsminderungsrente aktuell/kurzfristig anstehen könnte, hängt aber vor allem von Ihrer Gesundheit ab. Nun erst einmal arbeitsuchend zu sein, reicht da also nicht aus. Unter welchen Umständen Anspruch auf eine EM-Rente bestehen kann, können Sie in diesen Informationen nachlesen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemei…
Beratungsstelkeam 22.03.2023 | 08:15
Für eine derartig umfangreiche Fragenstellung sollten Sie eine Beratung bei Rentenversicherung in Anspruch nehmen. Ich befürchte, ein Experte wird in diesem Forum auch keine derart umfassende Antwort liefern. Obwohl @Abschläge nimmt sich eventuell Ihrer an und schreibt eine seiner Romane. Warten Sie es ab.
Steuerexperte am 23.03.2023 | 08:52
Die Steuerklasse ist für die Rente völlig unrelevant. Nur für die Vorauszahlung der Lohnsteuer von Arbeitslohn. Wenn Ihr Mann in der 3 bleibt, dann zahlt er natürlich so gut wie keine Lohnsteuer und umso mehr müssen Sie in der Steuererklärung nachzahlen.
-am 23.03.2023 | 08:39
Hallo Essi, von der Brutto-Rente sind ggf. noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen. Bei einer Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind dies derzeit ca. 11 %. Die Rente ist grundsätzlich steuerpflichtig, Steuern werden von der Rentenversicherung aber nicht abgeführt. Ob und in welcher Höhe Steuern zu zahlen sind, wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung durch das Finanzamt geprüft. Der Verdienst Ihres Mannes hat keinen Einfluss auf Ihre Rentenhöhe. Beziehen Sie eine Rente und fällt diese weg, wird ein neuer Rentenanspruch zu einem späteren Zeitpunkt komplett neu berechnet unter Berücksichtigung der dann geltenden Regeln. Nur wenn innerhalb von 24 Monaten ein neuer Rentenanspruch entstehen würde, hätten Sie einen sog. Bestandsschutz, d.h. die Rente würde grundsätzlich mindestens so hoch sein wie die bisherige Rente. Weitere Beitragszeiten führen in der Regel zu einer höheren Rente. Auch Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Krankengeld sind solche Beitragszeiten, allerdings mit einem geringeren Wert als die zugrunde liegende Beschäftigungszeit. Ihre Rente würde dann also - vereinfacht ausgedrückt - weniger mehr steigen als bei der Beschäftigung. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026